Umsatzsteuer-Rückerstattung

Deutsche Unternehmen, die in Polen Waren erwerben oder Dienstleistungen beziehen, können sich in der Regel die dort in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht in Polen ansässig sind und im Vergütungszeitraum keine steuerbaren Umsätze getätigt haben.

Von der Vergütung ausgenommene Dienstleistungen und Waren

Ausgenommen von der Rückvergütung sind Ausgaben für Übernachtungen und Verpflegung. Einschränkungen gibt es bei Aufwendungen für Kraftfahrzeuge.

Mindestbeträge

Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 Euro betragen. Ein Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten kann dann gestellt werden, wenn der Vergütungsbetrag mindestens 400 Euro beträgt.

Verfahren

Die Antragsstellung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese leitet den Antrag an die polnische Finanzbehörde weiter.

Frist

Die Frist für die Umsatzsteuerrückvergütung endet am 30. September des Jahres, das auf den Erstattungszeitraum folgt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Unterstützung

Die Abwicklung der Mehrwertsteuer-Rückvergütung ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Die AHK Polen bietet ein breites Portfolio an Unterstützungsleistungen für deutsche Unternehmen bei dem Rückvergütungsverfahren. Unter anderem prüft sie die einzureichenden Unterlagen, wickelt den Schriftverkehr mit den polnischen Finanzbehörden ab, leitet beschleunigende Schritte ein und prüft den Erstattungsbescheid.

Ihre Ansprechpartner

Wojciech Pisarek
Schiedsgericht/MwSt.-Rückerstattung
Telefon: 0048 225310557
Monika Grzybowska,
Registrierung zur Umsatzsteuer/Fiskalvertretung
Telefon: 0048 225310620
E-Mail: VAT@ahk.pl