Konsignationslager
Mit den sogenannten “Quick Fixes” hat die EU Kommission umsatzsteuerliche Vereinfachungen für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr eingeführt. Diese gelten auch für Konsignationslager, sogenannte “call-off-stocks”.
Am 1. Juli 2020 hat Polen die Vereinfachungsregelungen in nationales Recht umgesetzt und in das polnische Umsatzsteuergesetz integriert . Damit entfällt für deutsche Unternehmen, die ihre Ware in einem Abruflager in Polen zwischenlagern bis die Ware vom Kunden entnommen wird, die Pflicht der Umsatzsteuer-Registrierung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Ware wird in ein Konsignationslager in einen anderen Mitgliedstaat verbracht mit dem Ziel, die Ware anschließend an einen anderen Unternehmer zu liefern. Der Lieferant hat im Bestimmungsland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung. Der Abnehmer verwendet gegenüber dem Lieferanten seine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus dem Bestimmungsland. Der Lieferant trägt das Verbringen in ein Register ein und nimmt den Vorgang in seine Zusammenfassende Meldung auf. Die Ware muss spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Bestückung des Lagers wieder entnommen werden.
Darüber hinaus muss der Transport durch den Lieferanten oder durch vom Lieferanten Beauftragte Dritte organisiert werden. Dies kann auch der Kunde selbst sein, allerdings muss er im Auftrag des Lieferanten handeln, so dass die Ware während des Transports noch im Eigentum des Lieferanten bleibt.
Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Warenbewegung von Deutschland nach Polen nicht mehr als innergemeinschaftliches Verbringen verstanden. Die Steuerpflicht wird erst bei Entnahme der Ware durch den polnischen Kunden ausgelöst und wird als innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung betrachtet.
Ist der Abnehmer zum Zeitpunkt des Transports in das Warenlager in Polen nicht bekannt, gelten die Vereinfachungsregelungen nicht, das heißt der Verkäufer/das deutsche Unternehmen muss sich in Polen zur Umsatzsteuer registrieren und bei Entnahme der Ware die polnische Umsatzsteuer berechnen.
Ausführliche Erläuterungen zu den Vereinfachungsregelungen beim Konsignationslager hat die Europäische Kommission in ihren Explanatory Notes zusammengestellt.