Umsatzsteuer-Rückerstattung

Deutsche Unternehmen, die in Polen Waren erwerben oder Dienstleistungen beziehen, können sich die dort in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge in der Regel erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht in Polen ansässig sind und im Vergütungszeitraum keine steuerbaren Umsätze in Polen getätigt haben.

Von der Vergütung ausgenommene Dienstleistungen und Waren

Von der Vergütung ausgenommen sind Ausgaben für Übernachtungen und Verpflegung. Einschränkungen gelten außerdem bei Aufwendungen für Kraftfahrzeuge.

Mindestbeträge

Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 Euro betragen. Für einen Vergütungszeitraum von mindestens drei Monaten kann ein Antrag gestellt werden, wenn der Vergütungsbetrag mindestens 400 Euro beträgt.

Verfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt leitet den Antrag an die polnische Finanzbehörde weiter.

Frist

Der Antrag auf Umsatzsteuererstattung muss bis zum 30. September des Jahres gestellt werden, das auf den Vergütungszeitraum folgt.

Unterstützung

Die Abwicklung der Umsatzsteuererstattung kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Die AHK Polen unterstützt deutsche Unternehmen beim Erstattungsverfahren. Sie prüft unter anderem die einzureichenden Unterlagen, übernimmt den Schriftverkehr mit den polnischen Finanzbehörden, leitet bei Bedarf weitere Schritte ein und prüft den Erstattungsbescheid.

Ihre Ansprechpartner

Wojciech Pisarek
Schiedsgericht/MwSt.-Rückerstattung
Telefon: 0048 225310557
Monika Grzybowska,
Registrierung zur Umsatzsteuer/Fiskalvertretung
Telefon: 0048 225310620
E-Mail: VAT@ahk.pl