Meldepflicht bei Warenbeförderung – SENT

Bei Warenbeförderungen nach Polen, aus Polen oder im Transit durch Polen können für bestimmte sensible Waren Meldepflichten gelten. Das polnische System SENT gewinnt damit auch für deutsche Unternehmen mit Polen-Geschäft an Bedeutung.

Was ist SENT?

  • SENT ist das polnische System zur elektronischen Überwachung bestimmter Warenbeförderungen
  • Relevant für Transporte nach Polen, aus Polen und durch Polen
  • Maßgeblich sind die betroffene Ware, die Transportkonstellation und geltende Schwellenwerte
  • Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Pflichten für Versender, Empfänger und Transportunternehmen
  • Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Register RMPD innerhalb des SENT-Systems zudem erweiterte Pflichten für bestimmte internationale Straßengütertransporte.
  • Seit dem 17. März 2026 fallen außerdem bestimmte Bekleidungs- und Schuhtransporte unter das System

Wann greift SENT?

Rechtsgrundlage ist das polnische Gesetz über das System der Überwachung des Straßen- und Schienentransports von Waren sowie des Handels mit Heizstoffen.
Erfasst werden insbesondere
  • Transporte, die in Polen beginnen und in Polen oder außerhalb Polens enden
  • Transporte, die außerhalb Polens beginnen und in Polen enden
  • Transporte, die außerhalb Polens beginnen und außerhalb Polens enden und durch Polen führen.
Ob SENT greift, richtet sich vor allem nach der betroffenen Ware, der konkreten Transportkonstellation und gegebenenfalls nach geltenden Schwellenwerten.

Welche Pflichten bestehen grundsätzlich?

Für Warenbeförderungen, die unter SENT fallen, ist eine Anmeldung im elektronischen Register erforderlich. Bei Bedarf sind die Angaben zu ergänzen oder zu aktualisieren. Für Transportunternehmen kommt hinzu, dass die Geolokalisierungsdaten des Transportmittels übermittelt werden müssen. Dafür können entweder ein registriertes GPS-Gerät – OBU/ZSL oder die App e-TOLL PL genutzt werden. Auch die Schließung oder Annullierung einer Meldung ist je nach Konstellation vorgesehen.
Jeder meldepflichtige Transport ist mit den gesetzlich vorgesehenen Angaben zu erfassen. Dazu gehören Angaben zur Art, Klassifizierung nach CN-Code, Menge sowie zum Gewicht und Volumen der Ware. Für jede Meldung wird eine SENT-Referenznummer vergeben. Diese ist stets beim Transport mitzuführen. Der Fahrer muss sie zu Beginn der Beförderung besitzen und auf Verlangen der Zollbehörde vorzulegen.
Die erhaltene Referenznummer für den jeweiligen Transport aus dem SENT-System bleibt für zehn Tage gültig.

Welche Warentransporte sind betroffen?

SENT erfasst bestimmte Warengruppen. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Produktbezeichnung, sondern die zolltarifliche Einreihung der Ware. Der überwachte Warenkatalog ist nach CN- und TARIC-Codes aufgebaut. Meldepflichtig sind je nach Einreihung unter anderem ausgewählte Agrarprodukte, Tabakwaren, bestimmte chemische Erzeugnisse, Abfälle, Kohle und Koks sowie LPG.

Neuerungen seit dem 17. März 2026: Bekleidung und Schuhe

Seit dem 17. März 2026 wurden weitere Warengruppen in den überwachten Katalog aufgenommen. Betroffen sind Bekleidung aus den CN-Kapiteln 61 und 62, gebrauchte Kleidung unter CN 6309 00 00 sowie Schuhe des CN-Kapitels 64 mit Ausnahme der Position CN 6406. Erfasst sind außerdem Mischsendungen aus Waren der Kapitel 61, 62 oder 64, wenn die Sendung Waren aus mindestens zwei dieser Kapitel enthält.
Für Bekleidung gilt eine Schwelle von mehr als zehn Kilogramm Bruttogewicht je Sendung. Für Schuhe greift die Überwachung, wenn die Sendung mehr als 20 Stück umfasst.
Damit gewinnt SENT auch für Unternehmen an Bedeutung, die bislang vor allem andere sensible Warengruppen im Blick hatten. Insbesondere Textilhandel, Modeunternehmen, Schuhimporteure und E-Commerce-Anbieter sollten ihre Polen-Verkehre neu prüfen.

Wann können deutsche Unternehmen betroffen sein?

Für deutsche Unternehmen wird SENT immer dann relevant, wenn Lieferungen mit Polen-Bezug in den Anwendungsbereich des Systems fallen.
Maßgeblich ist dabei nicht allein der Unternehmenssitz, sondern vor allem die Rolle im konkreten Vorgang.
Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Pflichten für Versender, Empfänger und Transportunternehmen.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Register RMPD innerhalb des SENT-Systems zudem erweiterte Meldepflichten für bestimmte internationale Straßengütertransporte. Das betrifft in bestimmten Fällen auch Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus der Schweiz und den EFTA-Staaten, wenn Transporte auf polnischem Gebiet von oder nach einem Drittstaat durchgeführt werden und dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ausgenommen sind Verkehre, die unter die EU-Marktregeln nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 fallen.
Für deutsche Unternehmen ist deshalb wichtig, zwischen dem SENT-Verfahren für überwachte Warenbeförderungen und den zusätzlichen RMPD-Pflichten für bestimmte internationale Straßentransporte zu unterscheiden.
Liegt eine Lieferung nach Polen, aus Polen oder ein Transit durch Polen vor?
Ist die Ware anhand des CN-Codes oder des betroffenen CN-Kapitels im überwachten Katalog erfasst?
Tritt das Unternehmen als Versender, Empfänger oder Transportunternehmen auf?
Geht es um das SENT-Verfahren für überwachte Warenbeförderungen oder um zusätzliche RMPD-Pflichten für bestimmte internationale Straßengütertransporte?
Sind PUESC-Zugang, Berechtigungen und die erforderlichen Transportdaten rechtzeitig verfügbar?

Registrierung und Zugang über PUESC

Die Nutzung der SENT-Verfahren setzt einen Zugang über PUESC voraus. Je nach Rolle im Verfahren sind unterschiedliche Berechtigungen erforderlich. Unternehmen, die regelmäßig mit betroffenen Waren oder Transporten arbeiten, sollten daher frühzeitig prüfen, ob Konto, Stammdaten und Zugriffsrechte vollständig vorhanden sind. Fehlen Zugänge oder Berechtigungen, kann das den Ablauf ebenso verzögern wie unvollständige Waren- oder Transportdaten.

Welche Risiken bestehen bei Verstößen?

Verstöße gegen die SENT-Pflichten können erhebliche finanzielle und operative Folgen haben. Je nach Pflichtverstoß reichen die Sanktionen von 10.000 Złoty für bestimmte Pflichtverletzungen von Versendern, Empfängern oder Transportunternehmen über 20.000 Złoty für bestimmte Pflichtverletzungen des Transportunternehmens bis zu 46 Prozent des Bruttowerts beziehungsweise der Wertdifferenz der Ware, mindestens jedoch 20.000 Złoty, in bestimmten Fällen bei Versendern oder Empfängern. Für Fahrer drohen Bußgelder von 5.000 bis 7.500 Złoty.
Für Unternehmen ist dabei nicht nur die Höhe möglicher Sanktionen relevant. Unklare Zuständigkeiten, fehlerhafte Wareneinreihungen oder verspätete Meldungen können Transporte verzögern und Lieferketten belasten. Gerade bei regelmäßigen Polen-Verkehren sollte SENT deshalb als fester Compliance- und Prozessbaustein berücksichtigt werden.