Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Die polnische Gesetzgebung zum Vergaberecht regelt den Abschluss von Verträgen öffentlicher Auftraggebern für Aufträge, die aus dem Staatshaushalt oder von den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen finanziert werden. Das sind insbesondere Aufträge für Bauarbeiten, Lieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen.
Verfahrensarten
- uneingeschränkte Ausschreibung: an diesem Verfahren können alle interessierten Bieter ihr Angebot abgeben
- beschränkte Ausschreibung: Teilnahme an der Ausschreibung erfolgt auf Einladung, d.h. es werden nur Bieter zugelassen, die vorher von dem Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe eingeladen wurden
Ausschreibungsgebühr
Teilnehmer an Ausschreibungsverfahren müssen grundsätzlich eine Ausschreibungsgebühr in Höhe von maximal drei Prozent des Ausschreibungswertes hinterlegen. Die Kaution kann bar hinterlegt werden oder in Form einer Bankbürgschaft, Versicherungsbürgschaft oder eines von der Bank bestätigten Wechsels erfolgen.
Veröffentlichung der Ausschreibungen
Informationen über Ausschreibungen werden im Bulletin für öffentliche Ausschreibungen auf der Internetseite des Amts für öffentliche Beschaffung und im offiziellen Journal der Europäischen Union (TED) veröffentlicht.
Zuschlagskriterien
Die Gesetzesnovelle, die 2016 in Kraft trat, sieht eine stärkere Gewichtung außerpreislicher Kriterien vor. Die Gewichtung des Preises darf nicht mehr als 60 Prozent betragen. Die übrigen 40 Prozent müssen auf außerpreisliche Kriterien wie Qualität, Funktionalität, technische Parameter, ökologische und gesellschaftliche Aspekte, Innovation etc. entfallen.
Rechtsklage
Auf Verträge, die aufgrund einer Ausschreibung geschlossen wurden, finden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches Anwendung. Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen können gegen Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird an die Nationale Widerspruchskammer innerhalb von 5-15 Tagen nach Vertragsabschluss, je nach Auftragswert, eingereicht.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle ist auch eine Klage unterhalb des europäischen Schwellenwertes bei der Landesberufungskammer (Krajowa Izba Odwoławcza) gegen die Bedingungen für die Teilnahme oder die Auswahl des günstigsten Angebotes möglich.
Verfahrenssprache
Die Ausschreibungsunterlagen sind in der Regel ausschließlich in polnischer Sprache verfügbar. Auch die Kommunikation mit den polnischen Auftraggebern erfolgt auf Polnisch. Übersetzungen der Unterlagen ins Polnische sind also unerlässlich, eine Beglaubigung der Übersetzungen ist in der Regel nicht notwendig.
Wer beteiligt sich an der Ausschreibung?
In der Regel kann während des Ausschreibungsverfahrens und während der Auftragsdurchführung das Rechtssubjekt, das sich am Vergabeverfahren beteiligt hat, nicht mehr geändert werden. Es empfiehlt sich für ausländische Unternehmen, eine polnische Gesellschaft zu gründen oder zu erwerben, um größere operative Möglichkeiten zu erhalten. Für die Gründung einer Tochtergesellschaft sollte allerdings genügend Zeit eingeplant werden.
Unterlagen
Das Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, muss anhand von Bescheinigungen nachweisen, dass kein Rückstand bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen besteht. Außerdem müssen Führungszeugnisse der Geschäftsführer vorgelegt werden. Vor allem das Einholen von Führungszeugnissen ist für ausländische Unternehmen sehr zeitaufwendig, deshalb sollte hierfür im Vorfeld genug Zeit eingeplant werden, da die Unterlagen bereits vor Abgabe des Angebots zur Verfügung stehen sollten.
Qualifizierte elektronische Signatur
Bei der Übermittlung elektronischer Erklärungen und Dokumente im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur verpflichtend. Da diese in Polen beantragt und erstellt werden muss, sollte auch hier ein gewisser zeitlicher Vorlauf eingeplant werden
Hier finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Anbieter von elektronischen Signaturen.