Lohn- und Arbeitsbedingungen

Bei beruflichen Einsätzen in Polen müssen die in Polen geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. 

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Vergütung:
    Wird mit dem Arbeitgeber vereinbart
  • Mindestlohn:
    • Seit 1. Januar 2024: 4.242 zł (ca. 975,27 Euro) beziehungsweise 27,70 zł (rund 6,37 Euro) pro Stunde
    • Seit 1. Juli 2023: 3.600 zł (ca. 793,51 Euro) beziehungsweise 23,50 zł (rund 5,18 Euro) pro Stunde
  • Arbeitsstunden pro Woche:
    40 Stunden
  • Regelarbeitszeit pro Woche:
    5 Tage
  • Zulässige Überstunden:
    150 pro Kalenderjahr
  • Bezahlte Feiertage:
    13 Tage
  • Bezahlte Urlaubstage:
    20 bei weniger als 10 Arbeitsjahren, darüber hinaus 20 (Ausbildung und Studium werden als Arbeitsjahre anerkannt)
  • Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen:
    Im privaten Sektor nicht üblich, kann vom Arbeitgeber individuell vereinbart werden
  • Tage mit bezahltem Arbeitsausfall (pro Jahr):
    2 Tage Kinderpflege/Kind bis 14 Jahre, 2 Tage Heirat, Geburt eines Kindes, Tod nächster Familienmitglieder, 1 Tag pro Hochzeit pro Hochzeit des Kindes oder eines Familienmitglieds weiteren Stands
  • Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit:
    Arbeitgeber zahlt Lohnersatz bis 33 Krankheitstage im Jahr, danach zahlt die Sozialversicherungsanstalt (Krankengeld 2) 
  • Probezeit:
    Maximal drei Monate, Verlängerung oder Abschluss eines weiteren Probearbeitsverhältnisses für die gleiche Arbeitsstelle ausgeschlossen
  • Urlaube und staatliche Leistungen nach der Geburt: 
    • Entgeltlicher Mutterschaftsurlaub 20 Wochen (1 Kind), 31 Wochen (2 Kinder) usw. bis 37 Wochen (5 Kinder), Vaterschaftsurlaub 2 Wochen
    • Elternurlaub 41 bis 43 Wochen (1 Kind; Mehrlingsgeburt) für beide Elternteile gemeinsam, davon: 9 Wochen ausschließlich durch ein Elternteil nutzbar; unentgeltlicher Erziehungsurlaub bis zu 36 Monate für Elternteile gemeinsam

Sicherheitsbestimmungen/Arbeitsschutz

Der entsendete Arbeitnehmer muss Schulungen zu den in Polen geltenden Standards der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz absolvieren. Dafür wird ein Zertifikat ausgestellt, das auf Anfrage der Arbeitsinspektion vorgelegt werden muss. Nicht-Beachten der Arbeitsschutz-Bestimmungen wird mit Geldstrafen geahndet.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Grundsätzlich wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden.
  • Bei in Polen reglementierten Berufen muss, je nach Berufszweig und geltendem Recht, eine Konzession eingeholt werden oder es bedarf eines Eintrags in das Register reglementierter Berufe
  • Bei in Polen nicht-reglementierten Berufen sollte die Dienstleistung der zuständigen  polnischen Berufskammer angezeigt werden. Eine gesonderte Anerkennung der deutschen Berufsqualifikation ist nicht notwendig, sofern die Dienstleistungserbringung nur vorübergehenden Charakter hat.