Golfkooperationsrat (GCC) führt zwölfstelligen Zolltarif ein
Der Golfkooperationsrat (GCC) hat einen zwölfstelligen Zolltarif eingeführt, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Mit dem aktualisierten Format werden die Zolltarife der GCC-Staaten (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) an globale Standards angepasst.
Ziel der Anpassung
Diese Änderung soll die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern harmonisieren und die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region stärken. Die Region wird somit an globale Handelsstandards angepasst und die Genauigkeit von Informationen für die Erfassung statistischer Daten zu Einfuhren und Ausfuhren verbessert.
Import in die GCC-Region
Die Anpassung betrifft alle Importe von B2B, B2C und C2C und gilt für alle GCC-Länder. Bei nicht komplett angegebenen Zolltarifnummern können Verzögerungen bei der Importzollabfertigung entstehen.
Wichtig: Die Tarifierung nach dem neuen zwölfstelligen Zolltarif obliegt dem Importeur in der GCC Region.
Unternehmen in der GCC-Region profitieren
Unternehmen könnten nach der Umstellung wie folgt profitieren:
- Effizienz: höhere Genauigkeit bei der Tarifierung, weniger Fehler und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Sendungen,
- Transparenz: ein einheitliches System bedeutet, dass Unternehmen klarere und einheitlichere Richtlinien in Bezug auf Zölle und Zollvorschriften haben,
- Standardisierung: die Umstellung bringt den GCC in Einklang mit globalen Standards.
Der neue Zolltarif soll grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Höhe der Zölle haben. Die meisten Zollsätze liegen in den GCC-Staaten bei fünf Prozent. Es bestehen jedoch Ausnahmen: beispielsweise hat Saudi-Arabien Zollerhöhungen für ausgewählte Produkte eingeführt, um die lokale Industrie zu schützen.