Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI) System (Update)

Der ägyptische Zoll hat offiziell bekannt gegeben, dass das Advanced Cargo Information (ACI)-System seit dem 1. Januar 2026 für alle Luftfrachtsendungen nach Ägypten verpflichtend ist. Transitware ist seit dem 9. März 2026 für den Zeitraum von drei Monaten vom Verfahren befreit.

Empfehlung

Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen, frühzeitig mit der Registrierung bei CargoX zu beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und ggf. Rücksprache mit dem Vertragspartner in Ägypten zu halten. Bitte beachten Sie. dass es sich um unverbindliche Auskünfte handelt. Eine Rücksprache mit dem ägyptischen Importeur ist ratsam.

Welche Sendungen sind von der ACI-Meldepflicht befreit?

Kuriersendungen

Kuriersendungen bis zu einem maximalen Gewicht von 50 kg, die per Paketdienstleister transportiert werden, sind laut Angaben von ACI nicht meldepflichtig.
Anders als ursprünglich bekannt gegeben, gilt für die Befreiung von der Meldepflicht bei Kuriersendungen nur die Gewichtsschwelle. Die ursprünglich festgelegte Wertschwelle von 2.000 US-Dollar wurde inzwischen aufgehoben. Es gilt somit: lediglich Sendungen mit einem Gewicht unter 50 kg sind von der ACI-Meldepflicht befreit, unabhängig vom Wert der Sendung.

Transitwaren

Die ägyptische Regierung hat mitgeteilt, dass Transitwaren seit dem 9. März 2026 für drei Monate von der Erfordernis einer "Advance Cargo Information Declaration (ACID)" befreit sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • aus dem Versandmanifest und den Ladedokumenten muss sich eindeutig ergeben, dass sich das endgültige Ziel nicht in Ägypten befindet,
  • die Versandbeteiligten müssen alle gesetzlich vorgesehenen Zollverfahren durchführen, wobei Transitwaren Vorrang eingeräumt wird,
  • Im- und Exporter dürfen keine Beteiligten aus Ägypten sein,
  • es müssen alle gesetzlichen Vorschriften während des Transits berücksichtigt werden,
  • die ägyptischen Behörden sollen mit angebrachten und registrierten elektronischen Siegeln und nach Ermittlung des vorgegebenen Transitweges die die erwartete Transitdauer überwachen,
  • die Verschiffung soll erfasst werden. Im Falle von Verzögerungen sollen die Anti-Schmuggel- und Zollbehörden benachrichtigt werden, damit diese die Ursachen untersuchen können und entsprechende Schritte einleiten können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Karin Elshafei, Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer in Kairo - karinelshafei@ahk-mena.com, Telefon: +202 3333 8452.

Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.)

Wir weisen auf die Notwendigkeit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei der Registrierung im System CargoX hin. Dies ist erforderlich, da CargoX seinen Sitz in Slowenien hat und das deutsche Unternehmen Leistungen aus einem anderen EU-Staat erwirbt, die nur durch die Angabe der USt-IdNr. im Wege des Reverse-Charge Verfahren abgerechnet werden kann.
CargoX übermittelt als Dienstleister die von deutschen Exporteuren hochgeladenen Exportdokumente bzw. die darin enthaltenen Daten in verschlüsselter Form (Blockchain) nach Ägypten. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss sich das deutsche Unternehmen zunächst auf CargoX registrieren und anschließend Krediteinheiten erwerben, um für die Verschlüsselung zu bezahlen.
Um eine umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in sämtlichen Mitgliedsstaaten zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass bei B2B-Geschäften die sogenannte Reverse-Charge-Regelung zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, der (deutsche) Leistungsempfänger wird zum Steuerschuldner.

Verfahren

ACI soll die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr vereinfachen und beschleunigen und die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal ”Nafeza” (“Fenster”) bündeln und verifizieren. Die folgende Erläuterung zur Anwendung des Systems für die beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition und Zoll) erfolgt auszugsweise; gegebenenfalls sind die Informationen mit dem Importeur abzustimmen.
Die auf Nafeza hochgeladenen Dokument kann nur der Importeur vor der Freigabe sehen; die Dokumente sind nicht für den Zoll sichtbar. Der Importeur signiert die Dokumente virtuell und sendet diese dann über das Nafeza-Portal an den Zoll.
Für eine reibungslose Abwicklung sind folgende Schritte zu beachten:
  • Registrierung bei CargoX
    Exporteure müssen sich beim Blockchain-Dienstleister CargoX registrieren und eine Gebühr zahlen.
  • Beantragung der ACID-Nummer
    Der ägyptische Importeur erfasst die Lieferdaten im Nafeza-System. Die generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) wird über die Schnittstelle zwischen Nafeza und CargoX beiden Parteien zur Verfügung gestellt.
  • Dokumente kennzeichnen
    Dokumente, insbesondere die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und Frachtpapiere müssen die ACID-Nummer enthalten. Der Spediteur muss rechtzeitig über die ACID-Nummer informiert werden.
  • Dokumentenupload über CargoX
    Spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware in Ägypten müssen die Versanddokumente hochgeladen werden.

Angaben auf Handelsrechnungen

Nach Informationen der AHK sollen unbedingt folgende Angaben nur auf die Handelsrechnung gesetzt werden:
  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll nur die ACID-Nummer gesetzt werden. Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt und ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

Welche Kosten entstehen?

  • Eine Kostenübersicht ist im im User Manual für Cargo X unter pricing and billing verfügbar.; die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Für die Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD.
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein Guthaben (CargoX units) verfügen, dabei entspricht einem USD.
  • Für jede Seefrachtsendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von 160 units berechnet, für Luftfracht bis Juni 2026 80 units.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 units berechnet, unabhängig von Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 units – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 175 units also 175 USD bei Seefracht und 95 USD bei Luftfracht.
  • Die erworbenen CargoX units sind an Benutzerkonten gebunden; eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum der CargoX units.

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