Indische Tochtergesellschaft: Private Limited Company

Diese Gesellschaftsform ist die gängigste Form der Niederlassung deutscher Unternehmen in Indien. Die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) entspricht in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Gesellschafter / Shareholder: Mindestens zwei, maximal 200 Gesellschafter (Natürliche und / oder juristische Personen)
  • Direktoren / Members of the Board: Mindestens zwei, maximal 15 Direktoren. Jeder Direktor muss mit einer “Director Identification Number“ (DIN) in Indien registriert sein und benötigt ein “Digital Signature Certificate“ (DSC). Einer der Direktoren muss in Indien ansässig sein (“Resident Director“), d.h. er muss auch vor der Ernennung dauerhaft (mehr als 182 Tage im Vorjahr) in Indien gelebt haben.
  • Stammkapital: kein Mindestkapital erforderlich; es sollte so hoch bemessen sein, dass die laufenden Kosten des Unternehmens sechs bis zwölf Monate gedeckt werden können.
  • Körperschaftssteuer in Indien:
    Seit 1. April 2019 beträgt die Körperschaftssteuer für indische Unternehmen 22 Prozent. Unternehmen, die ab dem 1. Oktober 2019 eine neue Produktionsstätte in Indien gründen, werden mit 15 Prozent besteuert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Produktionsstätte nicht durch Aufspaltung oder Umstrukturierung bereits bestehender Gesellschaften gegründet wurde und dass die Produktion noch vor dem 31. März 2023 aufgenommen wird. Hinzu kommen Steuerzuschläge: eine “surcharge” von zehn Prozent sowie eine “cess” von vier Prozent hinzu, so dass die effektiven Raten bei 17,16 Prozent beziehungsweise 25,168 Prozent liegen. Die verminderten Steuersätze sind ausschließlich dann gültig, wenn das Unternehmen keine anderweitigen Steuerbefreiungen und -anreize nach dem Income Tax Act von 1961 in Anspruch nimmt.
  • Board Meeting: bis 30 Tage nach Gründung muss das erste Board Meeting stattfinden. Vier Sitzungen pro Jahr, müssen nicht in Indien stattfinden, dürfen nicht länger als 120 Tage auseinander liegen. Jeder Direktor muss an mindestens einem Board Meeting jährlich teilnehmen.
  • Jahreshauptversammlung / Annual General Meeting (AGM): Erste Jahreshauptversammlung muss spätestens neun Monate nach Abschluss des ersten Finanzjahres abgehalten werden. Folgende Jahreshauptversammlungen müssen dann bis sechs Monate nach Ende des Finanzjahres erfolgen. Die Gesellschafter müssen anwesend sein.
  • Firmenadresse / Registered Office Address: Innerhalb von 30 Tagen sollte eine Firmenadresse vorhanden sein, um weitere Registrierungen abschließen zu können. Die Firmenadresse muss postalisch und telefonisch erreichbar sein.
  • Berichtspflichten:
    1. Annual Accounts (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) sind innerhalb von 30 Tagen nach der Jahreshauptversammlungen beim Registrar of Companies (Handelsregister) abzugeben
    2. Annual Return (Jahresabschluss) ist innerhalb von 60 Tagen nach der Jahreshauptversammlung beim Registrar of Companies (Handelsregister) abzugeben
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung, ob eine eigene Tochtergesellschaft als Niederlassungsform in Indien für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Veranstaltungshinweis: 
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