Visabestimmungen Indien

Visa zur Einreise nach Indien müssen von der Indischen Botschaft bzw. den Generalkonsulaten für die entsprechenden Bundesländer ausgestellt werden, hier finden Sie einige vorbereitende Hinweise.

Wie beantrage ich das Visum?

Die Indische Botschaft aktualisiert auf ihrer Website regelmäßig die Informationen zu den verschiedenen Visatypen und den Formalitäten für die Beantragung. Die Indische Botschaft teilt sich die regionale Zuständigkeit mit den Indischen Generalkonsulaten in Hamburg, Frankfurt und München. Die regionalen Zuständigkeiten entnehmen Sie der Webseite der Indischen Botschaft. Die Beantragung eines e-Visums für Indien erfolgt über ein Online-Formular.
Regulär kommen je nach Tätigkeit vor Ort folgende Visa in Frage:

Business Visa

Business Visa werden erteilt um:
  • Kontakte zu indischen Unternehmen zu knüpfen
  • Indische Geschäftspartner zu besuchen
  • Einen Überblick über die Möglichkeiten des indischen Marktes zu erlangen
  • Produkte zu kaufen oder verkaufen
  • Fachmessen zu besuchen
Außerdem wird auf der Seite der indischen Botschaft auf folgendes hingewiesen: Ausländer, die zu Beschäftigungszwecken nach Indien reisen möchten, erhalten ein Business Visum, wenn sie außerhalb Indiens (also von ihrer deutschen Firma) ein Gehalt beziehen. 
Weitere Informationen zu Business Visa sowie deren Beantragung erhalten Sie auf der Webseite der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.

e-Business Visa

Deutschen Staatsbürgern ist es seit 2014 möglich, mit einem e-Visum nach Indien einzureisen. Das e-Visum umfasst vier Kategorien
  • Für Touristen (e-Tourist Visa)
  • Für Geschäftsreisende (e-Business Visa)
  • Für Konferenzteilnehmer (e-Conference Visa)
  • Für medizinische Aufenthalte (e-Medical/ e-Medical Attendent Visa). 
Das e-Business Visum ist für alle Aktivitäten gültig, die unter einem normalen Geschäftsvisum zulässig sind. Für formelle Geschäftstermine empfiehlt das Indische Generalkonsulat jedoch weiterhin die Beantragung eines regulären Business Visums für Indien.
Das e-Business Visum ist ein Jahr ab dem Datum der Erteilung gültig, es darf mehrmals eingereist werden. Der kontinuierliche Aufenthalt während eines Besuchs darf 180 Tage nicht überschreiten, sonst muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Ablauf der 180 Tage eine Registrierung bei der betreffenden Ausländerbehörde FRO (Foreigners Registration Office) erfolgen. Diese Registrierung ist zeitaufwendig.
Das e-Business Visum ist nur bei Einreise über die großen Flughäfen verwendbar. Die Online-Beantragung und Bezahlung der Visagebühren ist im Vorfeld der Anreise (vier bis 120 Tage) auf der Webseite der indischen Regierung zu tätigen.

Employment Visa

Das Employment Visum ist für (hoch-)qualifizierte Facharbeiter, die von einem Unternehmen/einer Organisation/einer Industrie/einem Betrieb in Indien auf Vertrags- oder Beschäftigungsbasis eingestellt oder ernannt werden.
Ein Employment Visum muss bei der indischen Botschaft in Berlin bzw. den Konsulaten für die entsprechenden Bundesländer oder bei den beauftragten Serviceagenturen beantragt werden. Die regionale Zuständigkeit entnehmen Sie bitte der Webseite der indischen Botschaft.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie bei der Beantragung eines Employment Visums auf die Gültigkeit des Visums legen. Die Bestimmungen für Employment Visa legen fest, dass bei einer Gültigkeit von über 180 Tagen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise eine Registrierung bei der indischen Ausländerbehörde erforderlich ist. Sollte das Arbeitsvisum hingegen nur 180 Tage oder weniger gültig sein, entfällt die Registrierung und eine Ausreise ist problemlos möglich. Wichtig ist hier, es zählt die Gültigkeit des Visums nicht die Länge des Aufenthaltes in Indien.