Visabestimmungen Indien

Für die Einreise nach Indie muss vor Abreise ein Visum beantragt werden. Lesen Sie hier, was Sie dafür beachten müssen.

Wichtiger Hinweis für Visaanträge

Die indische Regierung hat zum 19. Januar 2026 seinen Visa-Servicevertrag mit dem Anbieter Alankit Assignment Ltd. aufgehoben. Daher müssen alle Visa-Anträge, die im Reisepass eingetragen werden, bis auf Weiteres direkt bei der Botschaft oder den zuständigen Generalkonsulaten beantragt werden. E-Visa können wie gewohnt weiterhin über die unten genannte Website beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Indischen Botschaft.

Wie beantrage ich das Visum?

Die Indische Botschaft aktualisiert auf ihrer Website regelmäßig die Informationen zu den verschiedenen Visatypen und den Formalitäten für die Beantragung. Die Indische Botschaft teilt sich die regionale Zuständigkeit mit den Indischen Generalkonsulaten in Hamburg, Frankfurt und München. Die regionalen Zuständigkeiten finde Sie hier:

Bundesländer Zuständige(s) Botschaft oder Generalkonsulat Webseite
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen
Indische Botschaft, Berlin https://indianembassyberlin.gov.in/
Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland
Indisches Generalkonsulat, Frankfurt am Main https://cgifrankfurt.gov.in/
Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein
Indisches Generalkonsulat, Hamburg https://www.cgihamburg.gov.in/
Baden-Württemberg und Bayern Indisches Generalkonsulat, München https://cgimunich.gov.in/
Neben der Möglichkeit, einen Visa-Antrag über die Botschaft oder Generalkonsulate zu stellen, kann man in vielen Fällen auch e-Visa online beantragen.

Wie kann ich ein e-Visum beantragen?

Deutschen Staatsbürgern können mit einem e-Visum nach Indien reisen. Je nach Tätigkeit vor Ort kommen für Reisen mit beruflichem Hintergrund meist folgende e-Visa in Frage:
  • e-Business Visa (für Geschäftsreisende)
  • e-Conference Visa (für Konferenzteilnehmer)
  • Neu: e-Produktion Investment Visa (z.B. für Monteure)
Die Beantragung des e-Business Visa erfolgt über folgende Website des indischen Anbieters.
Das e-Business Visum ist für alle Aktivitäten gültig, die unter einem normalen Geschäftsvisum zulässig sind (siehe unten).
Das e-Business Visum ist ein Jahr ab dem Datum der Erteilung gültig, es darf mehrmals eingereist werden. Der kontinuierliche Aufenthalt während eines Besuchs darf 180 Tage nicht überschreiten, sonst muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 180 Tage eine Registrierung bei der betreffenden Ausländerbehörde FRO (Foreigners Registration Office) erfolgen. Diese Registrierung ist zeitaufwendig.
Das e-Business Visum ist nur bei Einreise über die großen Flughäfen verwendbar. Das e-Visum kann frühestens 120 Tage vor der Anreise beantragt werden.
Eine Übersicht, welche Daten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars für e-Visa benötigen, können Sie bei uns auf Anfrage erhalten.

Wofür brauche ich ein e-Produktion Investment Visa und wie beantrage ich es?

Für Fachkräfte aus dem Ausland stellt Indien ein neues elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Produktion Investment Visa (e-B-4-Visa). Die Gültigkeit des neuen E-Visums beträgt sechs Monate und ermöglicht die mehrfache Einreise. Das Visum ist für ausländische Fachkräfte (zum Beispiel Ingenieure), die in Indien Produktionsstätten errichten, erweitern oder in Betrieb nehmen. Außerdem wird es in Zusammenhang mit Fertigung, Installation, technischer Überwachung und Projektdurchführung ausgestellt.
Bestimmte indische Unternehmen können die für die Visumbeantragung erforderlichen Einladungsschreiben online über das National Single Window System generieren lassen.
Die Beantragung des e-Production Investment Visa erfolgt über folgende Webseite des indischen Anbieters.

Wofür brauche ich ein Business Visa?

Business Visa werden erteilt um:
  • Kontakte zu indischen Unternehmen zu knüpfen
  • Indische Geschäftspartner zu besuchen
  • Einen Überblick über die Möglichkeiten des indischen Marktes zu erlangen
  • Produkte zu kaufen oder zu verkaufen
  • Fachmessen zu besuchen
Außerdem wird auf der Seite der indischen Botschaft auf folgendes hingewiesen: Ausländer, die zu Beschäftigungszwecken nach Indien reisen möchten, erhalten ein Business Visum, wenn sie außerhalb Indiens (also von ihrer deutschen Firma) ein Gehalt beziehen.
Weitere Informationen zu Business Visa sowie deren Beantragung erhalten Sie auf der Webseite der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.

Wofür brauche ich ein Employment Visum?

Das Employment Visum ist für (hoch-)qualifizierte Facharbeiter, die von einem Unternehmen/einer Organisation/einer Industrie/einem Betrieb in Indien auf Vertrags- oder Beschäftigungsbasis eingestellt oder ernannt werden.
Ein Employment Visum muss bei der indischen Botschaft in Berlin bzw. den Konsulaten für die entsprechenden Bundesländer oder bei den beauftragten Serviceagenturen beantragt werden. Die regionale Zuständigkeit entnehmen Sie bitte der Webseite der indischen Botschaft.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie bei der Beantragung eines Employment Visums auf die Gültigkeit des Visums legen. Die Bestimmungen für Employment Visa legen fest, dass bei einer Gültigkeit von über 180 Tagen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise eine Registrierung bei der indischen Ausländerbehörde erforderlich ist. Sollte das Arbeitsvisum hingegen nur 180 Tage oder weniger gültig sein, entfällt die Registrierung und eine Ausreise ist problemlos möglich. Wichtig ist hier: es zählt die Gültigkeit des Visums, nicht die Länge des Aufenthaltes in Indien.

E-Arrival Card System für ausländische Einreisende

Indien hat zum 1. Oktober 2025 ein digitales E-Arrival Card System eingeführt, das die Einreise für ausländische Besucher digitalisieren und sicherer gestalten soll. Die Gesetzesgrundlage ist der neue "Immigration and Foreigners Act, 2025“.
Reisende müssen vor der Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen, das persönliche Daten, Reisedetails und Aufenthaltsinformationen enthält. Dies wird frühestens 4 Tage vor Abreise freigeschalten. Das bisherige Formular in Papierform, das nach Ankunft oder bereits im Flugzeug ausgefüllt wurde, wird dadurch ersetzt.