UK führt ab 2027 CBAM ein

Das Vereinigte Königreich plant, ab 2027 eine Emissionsabgabe auf importierte Waren einzuführen, um sicherzustellen, dass der Kohlenstoffdioxidausstoß dieser Produkte vergleichbar ist mit Gütern die im Inland produziert werden.

Einführung

Als Vorbild gilt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU. Das UK Carbon Border Adjustment Mechanism (UK CBAM) wird zukünftig speziell auf eine Palette von Importgütern erhoben:
  1. Eisen
  2. Stahl
  3. Aluminium
  4. Keramik
  5. Zement
  6. Düngemittel
  7. Glas
  8. Wasserstoff

Das Grundprinzip

Unternehmen, die diese Waren importieren, werden eine Abgabe entrichten müssen. Diese orientiert sich an den entstandenen Kohlenstoffemissionen der jeweiligen Güter. Ziel ist es einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Industrie zu gewährleisten. Dies soll erreicht werden, indem für importierte Waren ein CO2-Preis in gleicher Höhe wie für im Vereinigten Königreich hergestellte Produkte erhoben wird. Zusätzlich soll “Carbon Leakage" verhindert werden.

Was ist Carbon Leakage?

"Carbon Leakage" tritt auf, wenn Unternehmen ihre Produktion in Regionen mit lockeren Umweltauflagen verlagern, um den teuren Anforderungen ihrer Ursprungsländer zu entgehen. Diese Verschiebung kann dazu führen, dass die Gesamtmenge an CO2-Emissionen weltweit nicht sinkt, sondern möglicherweise sogar steigt. 

Details zur Umsetzung fehlen noch 

Details zur Umsetzung des UK CBAM gibt es noch nicht. Der Ankündigung ging eine Konsultation voraus. 85 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben dabei an, dass Carbon Leakage ein Risiko für die heimische Industrie darstelle. Die genaue Ausgestaltung sowie eine Liste der vom CBAM betroffenen Produkte wird Gegenstand einer weiteren Konsultation sein, die 2024 stattfinden soll. 

Die Höhe der Abgabe ist Variabel 

Auch bei der Berechnung der Grenzausgleichsabgabe orientiert sich die britische Regierung an der EU-Verordnung. Im Vereinigten Königreich gilt ebenso wie in der EU ein Emissionshandelssystem (ETS), bei dem der Markt den Preis der Emissionszertifikate bestimmt. Der CBAM-Preis entspricht dem CO2-Preis, der innerhalb des Vereinigten Königreichs über den ETS bestimmt wird. Die genaue Berechnung hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen von den bei der Produktion im Drittland entstandenen Emissionen. Zum anderen von der Differenz zwischen dem Emissionspreis im Vereinigten Königreich und dem Preis, der im Herkunftsland entrichtet wurde. 

Emissionskategorien im Überblick

Direkte Emissionen

Emissionen, die direkt von den Produzenten gesteuert werden, z. B. als Teil eines Herstellungsprozesses oder wenn Brennstoffe vor Ort verbrannt werden.

Indirekte Emissionen

Emissionen, die mit dem Verbrauch von gekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kühlung verbunden sind. Hierbei handelt es sich um Emissionen, die nicht direkt von den Herstellern eines Produkts kontrolliert und verursacht  werden.

Andere indirekte Emissionen

Entstehen als Konsequenz betrieblicher Aktivitäten. Dazu zählen Emissionen von Vormaterialien oder die auf dem Transportweg freigesetzt werden.