Türkei: Import von Verpackungen

Immer wieder erfolgen zahlreiche Nachfragen zu den Vorschriften für die Deklaration von Verpackungsmaterial bei der Einfuhr in die Türkei.

Einfuhr von Verpackungsmaterial als Handelsware

In diesem Fall sind die Verpackungsmaterialien anzumelden und genau in der Rechnung auszuweisen.

Vorübergehende Einfuhr von Verpackungsmaterial (z. B. Paletten, Kartons, die wieder zurückgeführt werden sollen)

In diesem Fall ist die Verpackung anzumelden und in der Rechnung auszuweisen.

Einfuhr von Verpackungsmaterial, das nach der Einfuhr entsorgt wird

Eine gesonderte Anzeige in der Rechnung ist nicht erforderlich.

Einfuhr von Verpackungen aus Holz und Holzpaletten:

Holzverpackungen und Holzpaletten müssen gegen Schädlingsbefall gemäß dem internationalen Standard ISPM Nr. 15 behandelt und markiert sein. Die Verpackung ist in der Rechnung auszuweisen.
Weitere Informationen erteilt auch die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer .