Türkei: Humanitäre Hilfsgüter – Hinweise für Unternehmen
Folgende Hinweise sollten Unternehmen, die Hilfstransporte in die Erdbeben-Region der Türkei liefern möchten, beachten.
Koordination durch das türkische Generalkonsulat
Informationen, welche finanzielle und materielle Hilfe gebraucht wird und wie Unternehmen gezielt helfen können, erteilen das türkische Generalkonsulat und die türkische Botschaft in Berlin. Schriftliche Anfragen sind an folgende Institutionen zu richten: konsulat.berlin@mfa.gov.tr bzw. botschaft.berlin@mfa.gov.tr.
Benötigte Hilfsgüter
Um zu erfahren, welche Hilfsgüter dringend benötigt werden, könne Sie sich an das Generalkonsulat der Republik Türkei in Stuttgart wenden unter konsulat.stuttgart@mfa.gov.tr bzw. stuttgart@ticaret.gov.tr.
CEMT-Genehmigungen
Unternehmen, die auf eigene Rechnung einen Hilfstransport in die Krisenregion organisieren wollen, müssen auch bei Sendungen von Hilfsgütern das CEMT-Genehmigungsverfahren beachten.
Anträge können seit dem 1. Dezember 2024 zentral bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Berlin online gestellt werden:
oder per Post an:
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288 856-410
Fax: (030) 288 856-450
Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288 856-410
Fax: (030) 288 856-450
Versicherung
Es wird empfohlen, mit dem Versicherer oder Versicherungsmakler zu klären, ob für die jeweilige Situation ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Zollrechtliche Formalitäten
Bei der Beförderung von Hilfsgütern in die Türkei sind sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für die Einfuhr in die Türkei Zollformalitäten zu beachten.
Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei
Das türkische Zoll- und Handelsministerium hat am 7. Februar 2023 Hinweise zum Import von Hilfsgütern in die Türkei veröffentlicht:
Güter des täglichen Bedarfs und andere Güter, die in die Türkei eingeführt werden, um kostenfrei an die durch das Erdbeben geschädigten Personen verteilt zu werden, unterliegen keinen Zöllen und formalen Anmeldungen, wenn die Empfänger öffentliche gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sind.
Ergänzend erteilt das Türkische Handelsministerium Hinweise zum Zollverfahren und gibt Auskünfte zu den Organisationen (in Englisch).
Hierunter fallen unter anderem folgende Organisationen:
- AFAD: T.C. İçişleri Bakanlığı Afet ve Acil Durum Yönetimi Başkanlığı (afad.gov.tr)
- Ankara Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı:
- Şanlıurfa Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı:
- Kahramanmaraş Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
- Adıyaman Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
- Adana Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
- Hatay Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
- Diyarbakır Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
Den türkischen Zollstellen sind die Transportdokumente sowie eine Warenaufstellung vorzulegen:
- Informationen zum Verkehrsmittel/Beförderung
- Informationen über eingehende Ladung
- Landverkehr: Herkunftsland des LKW
- Nummernschild
- Seeverkehr: Name des Schiffs und der Reederei
- Luftverkehr: Flugnummer
- Informationen zur Ware: Warenbezeichnung, Menge und Gewicht
Quelle: Yurt Dışından Gönderilen Yardım Malzemelerin Gümrük İşlemlerine İlişkin Duyuru, Bekanntmachung zu den Zollverfahren von Hilfsgütern, die aus dem Ausland versandt werden (ticaret.gov.tr)
Ausfuhr von Hilfsgütern aus der EU
Vor der Durchführung von Hilfslieferungen mit Unionswaren in Drittländer ist zu prüfen, ob es sich bei den Hilfsgütern um ausfuhrgenehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Waren handelt.