Schweiz: Warenverkehrssystem Passar löst e-dec ab
Wer aus der Europäischen Union in die Schweiz exportiert oder aus der Schweiz Waren ausführt, muss elektronisch in der Schweiz anmelden und die UID- Nummer angeben.
UID-Nummer
Die UID-Nummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer) des Schweizer Importeurs oder Exporteurs ist anzugeben. Dies entspricht der Vorgehensweise in der EU; dort ist die EORI-Nummer vorgeschrieben.
Um Schwierigkeiten bei Exporten in die Schweiz zu verhindern, sollte dem Dienstleister, der die Verzollung in der Schweiz durchführt, die UID des Schweizer Importeurs mitgeteilt werden. Je nach Lieferbedingung kann dies in der Verantwortung des Exporteurs liegen.
Es ist ratsam, die UID des Kunden in die Rechnung zu übernehmen; Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Rechtsgrundlage für diese Vorgabe ist die Verordnung über die Statistik im Außenhandel SR 632.14.
Zollanmeldungen für die Schweiz per e-dec web
Die Ein- und Ausfuhranmeldungen in die Schweiz sind elektronisch per e-dec web durchzuführen; die Nutzung von e-dec web ist kostenfrei. Die technischen Voraussetzungen sind analog der ATLAS-Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tarifnummer oder der entsprechende TARES, etc. sind anzugeben. Die Gestellung der Ware an der Grenze ist mit e-dec web immer erforderlich.
Die web-dec-Applikation ist auf der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft verfügbar.
Dabei ist zu beachten, dass diese nicht identisch mit der in der Bundesrepublik Deutschland bekannten ATLAS-Zollanmeldung ist, d. h. Exporteure müssen nach wie vor eine ATLAS-Exportzollanmeldung auf der deutschen Seite und eine Importzollanmeldung auf der Schweizerischen Einfuhrseite erstellen und umgekehrt.
Grenzüberschreitender Warenverkehr mit Passar/Checkliste
Das Warenverkehrssystem Passar ist seit dem 1. Juni 2023 in Betrieb. Es ermöglicht einen effizienteren, medienbruchfreien und papierlosen Prozess bei:
- Ausfuhr
- Transit
- Einfuhr
unter Einsatz von durchgängig digitalen Prozesstools und der automatisierten Aktivierung der Zollanmeldung ohne den bisher meist notwendigen Stopp an der Grenze.
Das BAZG und die Wirtschaft haben die Ablösung von E-dec Export durch Passar bis am 31. Dezember 2025 vereinbart.
Die schweizerische Eidgenossenschaft hat eine Checkliste zu Passar veröffentlicht.