Schweiz: Aufhebung der Industriezölle

Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft und der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.
Mit der Aufhebung der Industriezölle sind mit wenigen Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte z. B.:
  • Albumin,
  • Dextrin oder saure Öle aus der Raffination (Zolltarifkapitel 35 und 38)
alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Zolltarifkapitel 25 bis 97) entfallen.
Neben Zolleinsparungen ermöglicht die Abschaffung der Zollabgaben für Unternehmen zudem vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklungen durch den Wegfall von Spezialverfahren (z. B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredelung).
Eine weitere Erleichterung ist die geplante Verringerung der Zolltarifnummern von aktuell 6172 Tarifzeilen auf 4592, die zusammen mit der Abschaffung der Zölle ab Januar 2024 in Kraft trat.
Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und vor allem mit Kostensenkungen für die Verbraucher und die Wirtschaft sowie mit einem geringeren Verwaltungsaufwand einhergehen.
Einzelheiten zu den Neuerungen sind auf der Webseite des Schweizer Zolls ausführlich beschrieben.
Präferenzerklärungen auf der Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz können damit grundsätzlich entfallen.
Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, werden die genannten Handelspapiere weiterhin benötigt.
Es ist davon auszugehen, dass der Schweizer Kunde dann genauere Angaben zum nicht-präferenziellen Ursprung verlangen wird.