Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
Arbeitsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden (Montage, Reparatur etc.) sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn der jährliche Weltumsatz höher ist als 100.000 CHF.
Steuernummer
Der Steuerpflichtige muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizer Steuerverwaltung melden und eine Steuernummer beantragen.
Fiskalvertreter
Um die Steuernummer zu beantragen, benötigen Sie eine Fiskalvertretung. Als Fiskalvertreter kann eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz auftreten. Dieser übernimmt als Stellvertretung die Pflichten der steuerpflichtigen Person, haftet jedoch nicht für die Steuerschuld.
Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung kann entweder in Form einer Bankbürgschaft oder in Form einer Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung erfolgen. Seit dem 1. August 2017 beträgt die Sicherheitsleistung 3 Prozent des erwarteten steuerbaren Inlandsumsatzes (ohne Exporte). Der Mindestbetrag liegt bei 2.000 CHF und der Höchstbetrag bei 250.000 CHF.
Steuerabrechnungen
Diese müssen in der Regel vierteljährlich eingereicht werden.