Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werden, um die Sammlung, Wiederverwendung und Wiederverwertung der Verpackungen kenntlich zu machen. Das Etikett muss zur genauen Identifizierung und Klassifizierung genaue Angaben zur Art des verwendeten Materials enthalten.

Kennzeichnungspflicht

Grundsätzlich gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Verpackungen (Primär-, Sekundär-, Tertiärverpackungen, Verpackungen B2B oder B2C). Dennoch wird bei den Anforderungen an die Kennzeichnung zwischen Verpackungen für den gewerblichen Gebrauch und Verpackungen für den Endverbrauch/Haushaltsverpackungen unterschieden.

Gewerbliche Verpackungen

Auf den Verpackungen, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, muss zwingend für jede manuell trennbare Komponente der alphanumerische Code des Werkstoffes angegeben werden. Alle weiteren Angaben sind sind freiwillig.

Haushaltsverpackungen

Auf Haushaltsverpackungen muss jede manuell trennbare Komponente den alphanumerischen Code des Verpackungsmaterials enthalten. Außerdem sind Hinweise zur Entsorgung (Abfalltrennung oder gleiche Werkstofffamilie) und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen zur Entsorgung der eigenen Gemeinde zu prüfen, verpflichtend. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.

Graphische Gestaltung

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu Graphik, Farbe oder Größe des Kennzeichnungsetiketts.
Bei der Nutzung eines QR-Codes oder weiterer digitalen Kanäle muss für den Verbraucher deutlich gemacht werden, dass sich das Symbol auf Informationen über die korrekte Sammlung der Verpackung bezieht.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die korrekte Verpackungskennzeichnung teilen sich Hersteller und der Abfüller/ Vertreiber. Der Hersteller der Verpackung ist für den Inhalt, d.h. für die alphanumerische Kodierung der Verpackungsmaterialien verantwortlich und der Vertreiber für die physische Kennzeichnung auf der Verpackung.
Auf der Webseite der AHK Italien und des Nationalen Verpackungskonsortium CONAI finden Sie weitere Informationen.

Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen

Für die ordnungsgemäße und wirksame Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sind die Hersteller und Verbraucherfirmen (Händler, Vertreiber, Abfüller und Verwender von Verpackungen) verantwortlich. Um ihrer Pflicht nachzukommen, müssen sie sich bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI, dem derzeit einzigen nationalen anerkannten Verpackungskonsortium, beitreten und die die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen periodisch zu melden und den entsprechenden Umweltbeitrag zu bezahlen.
Diese Pflichten gelten für alle italienischen Unternehmen sowie für ausländische Unternehmen, die eine Niederlassung in Italien oder eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
Ausländische Online-Händler ohne Niederlassung in Italien und ohne italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben aktuell keine Pflicht, sich bei CONAI anzumelden. Sie haben jedoch die Möglichkeit (daher nicht die Verpflichtung), die Meldeanforderungen der italienischen Kunden zu übernehmen. In diesem Fall kann sich die ausländische Firma registrieren und die Verpflichtungen erfüllen, indem sie einen italienischen Steuervertreter ernennt oder ein direktes Identifizierungsverfahren in Italien einrichtet.
een-logo-400x200