Punkteführerschein auf Baustellen
Seit dem 1. Oktober benötigen Unternehmen, die auf Baustellen in Italien tätig sind, einen sogenannten Baustellenführerschein. Mit dem Führerschein soll dokumentiert werdend, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet ist.
Wer benötigt den Baustellenführerschein?
Der Baustellenführerschein wird für Tätigkeiten, die auf mobilen oder temporären Baustellen ausgeführt werden, ausgestellt. Unter temporären Baustellen versteht der italienische Gesetzgeber jeden Ort, an dem Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei dem Einsatzort um eine Baustelle handelt, fragen Sie Ihren Auftraggeber, der die Baustellendefinition nach italienischem Recht kennen sollte, da damit auch andere Regelungen einhergehen.
Welchen Zweck hat der Baustellenführerschein?
Anhand des Baustellenführerscheins soll dokumentiert werden, dass die in Italien geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Vorschriften waren schon vor der Einführung des Baustellenführerscheins in Kraft.
Der Baustellenführerschein wird mit einer Basispunktezahl von 30 und einer maximalen Zahl von 100 ausgestellt. Die Punkte können jährlich bei Verstößen abgezogen werden oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hinzugefügt werden.
Der Baustellenführerschein wird mit einer Basispunktezahl von 30 und einer maximalen Zahl von 100 ausgestellt. Die Punkte können jährlich bei Verstößen abgezogen werden oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hinzugefügt werden.
Auf wen wird er ausgestellt?
Der Baustellenführerschein wird auf den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, einen Bevollmächtigten oder auf den selbständigen Dienstleistungserbringer gestellt.
Wo wird er beantragt?
Italienische Unternehmen können den Antrag bereits jetzt über das Portal der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen.
Für ausländische Unternehmen kann der Antrag ausschließlich über einen Bevollmächtigten, der über eine italienische digitale Identität oder über einen italienischen elektronischen Ausweis (SPID) verfügt, erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine Selbsterklärung des ausländischen Unternehmens. Diese muss folgende Punkte enthalten:
• Handelsregisterauszug
• Nachweis über die Erfüllung der Schulungspflichten gemäß GvD Nr. 81/ 08 zum Arbeitsschutz
• Bescheinigung darüber, dass die Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurde
• Gefährdungsbeurteilung
• Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Ggf. Benennung eines Leiters des Arbeitsschutzdienstes
• Nachweis über die Erfüllung der Schulungspflichten gemäß GvD Nr. 81/ 08 zum Arbeitsschutz
• Bescheinigung darüber, dass die Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurde
• Gefährdungsbeurteilung
• Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Ggf. Benennung eines Leiters des Arbeitsschutzdienstes
Als Bevollmächtigter kann die AHK Italien oder der italienische Auftraggeber bestellt werden.
Weitere Informationen
Die Deutsch-Italienische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen gerne bei der Antragsstellung und hat auf ihrer Webseite ein ausführliches Merkblatt dazu veröffentlicht.