Entsorgungs- und Kennzeichnungspflicht für Verpackungen und Produkte

Wer in Frankreich Haushaltsverpackungen in Verkehr bringt, hat die Pflicht, diese zurückzunehmen und zu entsorgen. Außerdem müssen die Verpackungen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Rücknahme und Verwertung obliegt dem Hersteller oder dem Vertreiber. Sofern der Verkauf über einen in Frankreich ansässigen Händler/Importeur an den End- bzw. Privatkunden erfolgt, sollte geklärt werden, ob dieser die Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung der Verpackung übernimmt.
Online-Händler, die direkt an Endkunden verkaufen, müssen den Lizenzierungspflichten in der Regel selbst nachkommen. Neben den Artikelverpackungen müssen im Onlinehandel an französischen Haushalte auch die Versandkartons lizenziert werden.  

Was ist zu tun?

Um den Rücknahme- und Verwertungspflichten nachzukommen, können Sie entweder einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten oder ein eigenes System aufbauen.
In Frankreich existieren drei staatlich zugelassene Rücknahmesysteme:
  • CITEO
  • Adelphe (spezialisiert auf Wein- und Spirituosen, Verpackungen für Metzgereien und Medizinprodukte)
  • LÉKO
Wenn Sie sich einem Entsorgungssystem anschließen, erhalten Sie innerhalb von einigen Tagen eine UID-Nummer. Die Finanzierung der Entsorgung und Verwertung erfolgt über eine Entsorgungsgebühr (éco-contribution) an den Herstellerzusammenschluss. Die Gebühren sind abhängig von der Materialart der Verpackungen und der Anzahl der Verpackungsbestandteile. Bei CITEO beträgt der jährliche Mindestjahresbeitrag aktuell 80 Euro für maximal bis zu 10.000 zu entsorgenden Verpackungseinheiten. 

Präventionsplan

Darüber hinaus müssen Sie einen Präventionsplan einreichen, der in den darauffolgenden fünf Jahren umgesetzt wird. Dabei sollen Ziele in Hinblick auf die Reduktion nicht erneuerbarer Ressourcen, die Steigerung der Wiederverwertbarkeit der Produkte und auf die Nutzung von recycelten Materialien definiert werden. Sie können sich dabei entweder einem kollektiven Plan anschließen oder ihren individuellen Präventionsplan erstellen.
Die Umsetzung der Ziele ist nicht bindend sondern als Selbstverpflichtung für die Unternehmen zu sehen.

Kennzeichnungspflicht für Verpackungen und Erweiterte Herstellerverantwortung

Haushaltsverpackungen müssen mit dem Triman-Logo in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung gekennzeichnet werden. Neben den drei klassischen Bereichen der erweiterten Herstellerverantwortung (Verpackungen, WEE und Batterien) gibt es in Frankreich eine Vielzahl weiterer Bereiche, in denen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, z.B. Textilien, Möbel, Druckerzeugnisse, Haushaltsabfälle chemischer Produkte etc.
Seit 2022 kommen neben den bereits bestehenden 12 Bereichen 3 weitere hinzu: Spielzeug, Garten- und Heimwerkartikel, Sport- und Freizeitartikel. Gerade Onlinehändler sind hier in der Pflicht, die betroffenen Produkte zu lizenzieren und mit dem Triman zu kennzeichnen.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Pflichten in Bezug auf Entsorgung und Kennzeichnung Ihrer Produkte und Verpackungen zu erfüllen.