Erweiterte Herstellerverantwortung für Industrieverpackungen in Frankreich

Frankreich führt 2026 die Erweiterte Herstellerverantwortung auch für industrielle und gewerbliche Verpackungen ein.

Was ändert sich?

Ab 2026 sind Unternehmen, die Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen in Frankreich auf den Markt bringen, für deren Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Bislang beschränkte sich diese Pflicht nur auf Haushalts- und Serviceverpackungen. Frankreich setzt damit die Anforderungen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bereits im ersten Halbjahr 2026 um.

Welche deutschen Unternehmen sind betroffen?

  • Unternehmen ohne Sitz in Frankreich, die direkt an den gewerblichen oder industriellen Endverbraucher oder an die weiterverarbeitende Industrie verkaufen.
  • Unternehmen ohne Sitz in Frankreich, die über einen französischen Händler (der nicht der Endverbraucher der Produkte ist) verkaufen.

Gibt es Ausnahmen?

Eine Ausnahmeregelung soll bei Verkäufen über eine Einkaufszentrale in Frankreich bestehen. In diesem Fall soll die französische Einkaufszentrale für die in Frankreich auf den Markt gebrachten Artikel-, Um- und Transportverpackungen verantwortlich sein.

Welche Pflichten entstehen dadurch?

Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich verkaufen, unterliegen ab 2026 zwingend einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und müssen voraussichtlich bis 1. Juli 2026 einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die Stellung eines Bevollmächtigten vor Ort erforderlich sein wird.

Wo finden deutsche Unternehmen Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten?

Die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich unterstützt Unternehmen bei der Registrierung, Mengenmeldung und Umsetzung ihrer EPR-Pflichten in Frankreich und stellt in Frankreich den Bevollmächtigten für die betroffenen EPR-Bereiche.