Erweiterte Herstellerverantwortung für Industrieverpackungen in Frankreich
Frankreich hat Anfang des Jahres die Erweiterte Herstellerverantwortung auch für industrielle und gewerbliche Verpackungen eingeführt.
Was ist neu?
Seit diesem Jahr sind Unternehmen, die Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen in Frankreich auf den Markt bringen, für deren Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Bislang beschränkte sich diese Pflicht nur auf Haushalts- und Serviceverpackungen. Frankreich setzt damit die Anforderungen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) um.
Welche deutschen Unternehmen sind betroffen?
Unternehmen ohne Sitz in Frankreich, die direkt an den gewerblichen oder industriellen Endverbraucher oder an die weiterverarbeitende Industrie verkaufen.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Ausnahmeregelung gibt es bei Verkäufen, die über einen französischen Händler erfolgen. In diesem Fall ist der französische Händler für die in Frankreich auf den Markt gebrachten Artikel-, Um- und Transportverpackungen verantwortlich sein.
Welche Pflichten entstehen dadurch?
Betroffene Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich verkaufen, müssen einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten und ihre Verpackungsmengen nach deren Vorgaben melden.
Die Deutsch Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) unterstützt deutsche Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung.
