Erweiterte Herstellerverantwortung und Verpackungskennzeichnung in Spanien

Unternehmen, die verpackte Waren erstmals auf den spanischen Markt bringen, unterliegen den spanischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Sie müssen sich bei dem staatlichen Herstellerregister des spanischen Umweltministeriums registrieren und ihre Verpackungsmengen melden.

Wer ist betroffen?

Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für Unternehmen, die verpackte Produkte erstmals in Spanien in Verkehr bringen, insbesondere:
  • B2C-Geschäfte (Direktvertrieb an Verbraucher)
  • B2B-Geschäfte, wenn die Lieferung unmittelbar an den gewerblichen Endnutzer erfolgt und kein Distributor oder Handelsvertreter zwischengeschaltet ist

Registrierung im Herstellerregister

Für die Registrierung werden benötigt:
  • eine spanische Steuernummer (NIF)
  • ein Bevollmächtigter in Spanien, wenn das Unternehmen keine eigene Niederlassung im Land hat
Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine Herstellerregistrierungsnummer, die in geschäftlichen Dokumenten verwendet werden muss.

Anschluss an ein Entsorgungssystem

Unternehmen müssen sich zusätzlich einem spanischen Rücknahme- und Entsorgungssystem (Producer Responsibility Organisation, PRO) anschließen.
Auf Grundlage der dort gemeldeten Verpackungsmengen werden die Entsorgungs- beziehungsweise Lizenzgebühren berechnet.
Zu den in Spanien zugelassenen Systemen gehört insbesondere: Ecoembes (Haushaltsverpackungen)
Neben ECOEMBES gibt es weitere zugelassene Entsorgungssysteme; die auf bestimmte Abfallarten spezialisiert sind.

Mengenmeldungen

Hersteller müssen regelmäßig die in Spanien in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Die Meldungen erfolgen nach Materialart sowie Gewicht und dienen als Grundlage für die Berechnung der Systementgelte.

Rechnungshinweis

Die spanische Herstellerregistrierungsnummer muss auf Rechnungen und anderen Geschäftsunterlagen angegeben werden.

Bevollmächtigter

Unternehmen ohne Niederlassung in Spanien müssen einen Bevollmächtigten benennen.
Ansprechpartner hierfür sind unter anderem:

Kennzeichnungspflichten für Verpackungen

Haushaltsverpackungen

Für Haushaltsverpackungen besteht seit 2025 eine Kennzeichnungspflicht zur Information über die korrekte Entsorgung.
Besteht eine Verpackung aus mehreren leicht trennbaren Materialien, müssen die einzelnen Komponenten getrennt gekennzeichnet werden.
Für die grafische Gestaltung bestehen keine verbindlichen Vorgaben. In der Praxis hat sich das von Ecoembes bereitgestellte Symbol “RECICLA” etabliert.

Mehrwegverpackungen

Mehrwegverpackungen müssen eindeutig als wieder verwendbar gekennzeichnet sein, damit Verbraucher sie als solche erkennen können.

Kompostierbare Verpackungen

Verpackungen, die für die industrielle oder häusliche Kompostierung geeignet sind, müssen den Hinweis tragen:
“No abandonar en el entorno”
("Nicht in der Umwelt entsorgen" / “Do not litter”)

Gewerbe- und Industrieverpackungen

Für Gewerbe- und Industrieverpackungen besteht derzeit keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.