Sanktionen gegen Russland
Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage Änderungen ergeben können.
20. Sanktionspaket (24. April 2026)
Am 24. April 2026 ist mit der Verordnung (EU) 2026/506 das 20. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten. Die neuen Sanktionen umfassen Maßnahmen in den Bereichen Handel, Militär und Rechtsschutz. Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des 20. Sanktionspakts zählen:
- neue Ausfuhrverbote für Waren – von Kautschuk bis Traktoren – nach Russland im Wert von mehr als 365 Millionen Euro
- neue Ausfuhrbeschränkungen für Gegenstände und Technologien, die für die militärischen Bemühungen Russlands verwendet werden, wie Sprengstoffe, Laborglaswaren und Hochleistungsschmierstoffe und Additive für Schmierstoffe
- neue Beschränkung der Bereitstellung von Cybersicherheitsdiensten für Russland
- neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien im Wert von über 530 Millionen Euro; für die neu hinzugekommenen Güter gibt es eine genehmigungsfreie dreimonatige bzw. neunmonatige Altvertragsregelung (Art. 3i Abs. 3be und Abs. 3bf)
- erstmals wird das “Anti-Umgehungsinstrument” aktiviert, da die Kirgisische Republik die Umgehung von Sanktionen nicht ausreichend verhindert hat
- Listung von 60 Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind; dazu gehören 32 Unternehmen mit Sitz in Russland und 28 in Drittländern (China, darunter Hongkong, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Thailand)
- Listung weiterer Schattenflottentanker
- Für den Verkauf von Tankschiffen aus der EU gelten künftig strengere Sicherheitsvorkehrungen, darunter eine verpflichtende “No Russia” – Klausel
- Ausweitung von Sanktionen im Finanzsektor mit neuen Transaktionsverboten
Grundlage der Sanktionen gegen Russland
Die Sanktionen gegen Russland sind in zwei Grund-Verordnungen aufgeteilt:
- für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
- eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014”
Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden.
Folgende Maßnahmen umfassen die Sanktionen
- Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
- Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 2.000 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden.
- Sanktionen gegen Unternehmen in Anhang IV. Hierbei handelt es sich u.a. um diejenigen Unternehmen in Drittstaaten, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt sind und damit insbesondere das russische Drohnenprogramm unterstützen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
- Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
- Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
- High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot
- Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:
- Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014 (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
- Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie
- Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist.
- Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014
- Durchfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXXVII VO 833/2014
- Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln
- Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Kohle, Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014 (u.a. Aluminium (7601) mit Quotenregelung; erlaubt sind die Einfuhr von 275.000 Tonnen bis 26. Februar 2026)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen
- Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
- Einfuhrverbot von Diamanten laut Anhang XXXVIII.
- Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
- Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
- Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
- Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
- Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe (Listung der Schattenflotte umfasst mittlerweile über 540 Schiffe)
- Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de.
- Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
- Untersagung von Investitionen in russische Flüssiggas-Projekte und Verbot der Umladung von russisches Flüssiggas für Transport in Drittländer
Weitere Informationen zu Codierungen bei der Ausfuhr nach Russland erhalten Sie auch auf der Zoll-Webseite.
BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
Das BAFA hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z. B.:
- einzelne Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
- Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
- Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.
Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland
Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Informationen sind auf der Webseite des Agaportals abrufbar.
Sanktionen der USA gegen Russland
Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zudem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.
