Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens
Deutschland wird das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Russischen Föderation zum 1. Januar 2027 vollständig suspendieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die bereits seit August 2023 bestehende Teil-Aussetzung durch die russische Seite. Ab 2027 entsteht somit eine neue, asymmetrische Rechtslage für deutsche und russische Steuerpflichtige.
Teilaussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens
Im Februar 2023 wurde die Russische Föderation von der EU auf die “Schwarze Liste” der nicht kooperierenden Gebiete für steuerliche Zwecke gesetzt. Seitdem drohte Russland mit der Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber der EU.
Am 8. August 2023 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und Deutschland mit der Verordnung Nr. 585 in Teilen ausgesetzt, konkret handelt es sich um die Artikel 5 bis 22 und Artikel 24 des Abkommens.
Was ändert sich?
Mit der russischen Teilaussetzung fielen wichtige steuerliche Präferenzen für Unternehmen mit Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in Russland weg:
- Erhöhung des Quellensteuersatzes von 5 Prozent auf 15 Prozent bei Dividendenausschüttungen.
- Veräußerungsgewinne, Zinsen und Lizenzen unterliegen nun der russischen Quellensteuer von 20 Prozent.
- Bauausführungen oder Montagen in Russland bilden nun bereits nach Ablauf eines Monats eine Betriebsstätte und nicht wie bisher nach einer Dauer von mehr als 12 Monaten. Der Gewinn der Betriebsstätte unterliegt der russischen Gewinnsteuer von 20 Prozent.
- Bei Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit teilweise in Russland ausüben, kann es zu einer Doppelbesteuerung des Arbeitslohnes in Deutschland und Russland kommen.
Status quo und Ausblick ab 1. Januar 2027
Während Russland Kernelemente des Abkommens zur Besteuerung (z. B. von Unternehmensgewinnen, Dividenden und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) ausgesetzt hat, verblieben formale Bestimmungen sowie Artikel 23 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf russischer Seite in Kraft.
Deutschland hatte die Anwendung des Abkommens bislang aufrechterhalten. Dies ändert sich nun:
- Vollständige Suspendierung durch Deutschland: Ab dem 1. Januar 2027 hebt die deutsche Seite das DBA mit Russland im Ganzen auf.
- Entstehung einer asymmetrischen Lage: Da Russland erfahrungsgemäß auch nach vollständigen Suspendierungen durch Partnerstaaten seine Teilaussetzung formal beibehält, gilt ab 2027 ein ungleicher Rahmen. Während in Deutschland kein DBA-Schutz mehr greift, wendet Russland die nicht suspendierten Rest-Bestimmungen (wie die Steueranrechnung) voraussichtlich weiter an.
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