Quellensteuer Indonesien – DGT1 Formular

Sie haben eine Dienstleistung für einen Kunden in Indonesien erbracht. Der Kunde bittet um die Ansässigkeitsbescheinigung und das ausgefüllte DGT1-Formular. Was nun?
Bei der Erbringung von Dienstleistungen in Indonesien ist die Quellensteuer zu berücksichtigen. Deutsche Unternehmen, die nicht in Indonesien ansässig sind und Einkünfte aus Indonesien erzielen, unterliegen der Quellensteuer oder “Tax Withholding”. Die Steuer wird in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten. Es können niedrigere oder freie Sätze gelten, da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Indonesien besteht.

Um vom ermäßigten Steuersatz zu profitieren, muss die Ansässigkeitsbescheinigung oder “Certificate of Residence (COR)" und das “DGT1”-Formular (Certificate of Domicile of Non-Resident for Indonesia Tax Withholding) korrekt ausgefüllt und dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Sprechen Sie uns bei Fragen zu den Formularen gerne an.