EU-China: Strafzölle auf chinesische Elektroautos
Die EU-Kommission hat die Antidumpinguntersuchung gegen E-Autos aus China abgeschlossen und führt endgültige Zusatzzölle ein. Die angekündigten Zusatzzölle gelten gemäß Mitteilung der EU-Kommission vom 30. Oktober 2024 an für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Hintergrund
Am 4. Oktober 2023 leitete die EU-Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China ein. Diese ist nun abgeschlossen. Zusätzliche Zölle werden auf E-Autos aus China für die nächsten fünf Jahre erhoben. Die vorläufigen Zölle, die am 4. Juli 2024 eingeführt wurden, werden nicht erhoben. Hierüber informiert die EU-Kommission detailliert in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754.
Zusatzzölle
Höhe der Zusatzzölle nach Unternehmen:
- BYD: 17 Prozent
- Geely: 18,8 Prozent
- SAIC: 35,3 Prozent
- Tesla: 7,8 Prozent
- Andere kooperierende Unternehmen: 20,7 Prozent
- Alle übrigen Unternehmen: 35,3 Prozent
Gegenmaßnahme
Die chinesische Regierung hat Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Branntwein aus der EU verhängt. Importeure von bestimmten Cognac-Sorten aus der EU müssen zukünftig eine Kaution beim Zoll hinterlegen.
Seit dem 10. September 2025 muss bei der Einfuhr von Schweinefleisch aus der EU eine Sicherheit in Höhe der vorläufig festgesetzten Antidumpingzölle hinterlegt werden. Für Unternehmen, die bei der Antidumpinguntersuchung kooperiert haben, beträgt der Antidumpingzollsatz zwischen 20 und 32,7 Prozent.
Des Weiteren hat das chinesische Handelsministerium MOFCOM die Antidumpinguntersuchung gegen Milchprodukte (Milch, Käse, Sahne) aus der EU bis Februar 2026 verlängert.
China hat zudem Klage bei der WTO gegen die geplanten Maßnahmen der EU eingereicht.