EU-China: Strafzölle auf chinesische Elektroautos

Die EU-Kommission hat die Antidumpinguntersuchung gegen E-Autos aus China abgeschlossen und führt endgültige Zusatzzölle ein. Die angekündigten Zusatzzölle gelten gemäß Mitteilung der EU-Kommission vom 30. Oktober 2024 an für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Hintergrund

Am 4. Oktober 2023 leitete die EU-Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China ein. Diese ist nun abgeschlossen. Zusätzliche Zölle werden auf E-Autos aus China für die nächsten fünf Jahre erhoben. Die vorläufigen Zölle, die am 4. Juli 2024 eingeführt wurden, werden nicht erhoben. Hierüber informiert die EU-Kommission detailliert in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754.

Zusatzzölle

Höhe der Zusatzzölle nach Unternehmen:
  • BYD: 17 Prozent
  • Geely: 18,8 Prozent
  • SAIC: 35,3 Prozent
  • Tesla: 7,8 Prozent
  • Andere kooperierende Unternehmen: 20,7 Prozent
  • Alle übrigen Unternehmen: 35,3 Prozent

Gegenmaßnahme

Die chinesische Regierung hat Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Branntwein aus der EU verhängt. Importeure von bestimmten Cognac-Sorten aus der EU müssen zukünftig eine Kaution beim Zoll hinterlegen.
Das chinesische Handelsministerium MOFCOM hat eine Antidumpinguntersuchung gegen Milchprodukte (Milch, Käse, Sahne) aus der EU angekündigt.
Des Weiteren wurde eine Antidumpinguntersuchung zu den Einfuhren von Schweinefleisch und Schweinenebenprodukten mit Ursprung in der EU veranlasst. Sie läuft seit dem 17. Juni 2024 und soll am 17. Juni 2025 enden. Die Untersuchung kann unter bestimmten Umständen um sechs Monate verlängert werden.
China hat zudem Klage bei der WTO gegen die geplanten Maßnahmen der EU eingereicht.