EU-China: Strafzölle auf chinesische Elektroautos

Die EU-Kommission hat die Antidumpinguntersuchung gegen E-Autos aus China abgeschlossen und führt endgültige Zusatzzölle ein. Die angekündigten Zusatzzölle gelten gemäß Mitteilung der EU-Kommission vom 30. Oktober 2024 an für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Hintergrund

Am 4. Oktober 2023 leitete die EU-Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China ein. Diese ist nun abgeschlossen. Zusätzliche Zölle werden auf E-Autos aus China für die nächsten fünf Jahre erhoben. Die vorläufigen Zölle, die am 4. Juli 2024 eingeführt wurden, werden nicht erhoben. Hierüber informiert die EU-Kommission detailliert in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754.

Zusatzzölle

Höhe der Zusatzzölle nach Unternehmen:
  • BYD: 17 Prozent
  • Geely: 18,8 Prozent
  • SAIC: 35,3 Prozent
  • Tesla: 7,8 Prozent
  • Andere kooperierende Unternehmen: 20,7 Prozent
  • Alle übrigen Unternehmen: 35,3 Prozent

Gegenmaßnahme

Die chinesische Regierung hat Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Branntwein aus der EU verhängt. Importeure von bestimmten Cognac-Sorten aus der EU müssen zukünftig eine Kaution beim Zoll hinterlegen.
Im Antidumpingverfahren gegen Schweinefleisch aus der EU hat das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM eine endgültige Entscheidung getroffen. Diese gilt seit dem 17. Dezember 2025 für zunächst fünf Jahre. Als genereller Antidumpingzollsatz wurde 19,8 Prozent festgesetzt. Für Unternehmen, die bei der Antidumpinguntersuchung kooperiert haben, beträgt der Antidumpingzollsatz 9,8 Prozent.
Seit Februar 2026 gelten zudem Zölle zwischen 7,4 und 11,7 Prozent auf Milchprodukte (Milch, Käse, Sahne) aus der EU. Diese Regelung gilt für fünf Jahre.