Wissenswertes Turkmenistan
Turkmenistan liegt in Zentralasien, einer Region, zu der auch Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan gehören. Dank seiner strategischen Lage am mittleren Korridor der neuen Seidenstraße gewinnt das Land zunehmend an Bedeutung als logistische Drehscheibe.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation die Zolldatenbank der EU, Access2Markets, mit einem Überblick u. a. zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Turkmenistan ein Visum – unabhängig von der geplanten Reisedauer. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder bei Vorliegen einer vorab erteilten Visumgenehmigung des Migrationsdienstes Turkmenistans bei Einreise ausgestellt werden. Geschäftsreisende benötigen zur Visaerteilung ein Einladungsschreiben des turkmenischen Geschäftspartners.
Informationen zum Visumsverfahren erhalten Sie auf der Webseite der turkmenischen Botschaft in Berlin.
Absatz- und Investitionsmöglichkeiten
Um sich über Absatz- und Investitionsmöglichkeiten zu informieren, kontaktieren Sie uns gerne. Darüber hinaus stehen die AHK Zentralasien sowie die turkmenische Investitionsagentur zur Verfügung.
Zertifizierung
Turkmenistan ist der EAWU nicht beigetreten und hat daher sein eigens Zertifizierungssystem die „National Standards of Turkmenistan (TDS)“. Allerdings können GOST-UZ Zertifizierungen aus Usbekistan sowie die technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAC-Zertifizierung und -Deklaration) weitgehend anerkannt werden.
Die turkmenische Zertifizierungsbehörde, Turkmenstandardtlary, reguliert und beaufsichtigt den Prozess der Konformitätsbestimmung, der Produktzertifizierung sowie der technischen Regulierung. In Turkmenistan hergestellte Produkte beginnen mit der Barcode-Nummer 483.
Nationale Vorgaben sind insbesondere in den Bereichen Hygiene, Lebensmittel sowie Messmittel anzutreffen. Ausländische Unternehmen sollten einen Dienstleister hinzuziehen, um die Gültigkeit bereits bestehender Konformitätsnachweise beurteilen oder neue Nachweise erstellen zu lassen.
Bei Fragen zum Markt stehen wir Ihnen gerne zur Seite!