Weltgrößte Freihandelszone stärkt die Region Asien-Pazifik

Die Verträge zur Gründung der Freihandelszone Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) wurden am 15. November 2020 unterzeichnet. Damit löst die Region die nordamerikanische Handelszone Nafta als weltgrößte Freihandelszone ab. Es entsteht ein Wirtschaftsraum mit 2,2 Milliarden Einwohnern (zum Vergleich: EU ohne Vereinigtes Königreich 447 Millionen), welcher für 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts steht, sowie 28 Prozent des globalen Handels ausmacht.
Folgende Staaten sind am RCEP beteiligt: Die zehn ASEAN–Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, und Vietnam sowie Australien, China, Japan, Neuseeland und Südkorea. Weltweit wurde das Abkommen als Zeichen steigenden Einflusses und zunehmender Macht der Volksrepublik China gewertet.
Indien, das ursprünglich ebenfalls teilnehmen wollte und an insgesamt 28 Verhandlungsrunden teilgenommen hat, hat sich aufgrund von Unstimmigkeiten in den Bereichen Marktzugang und digitaler Handel gegen das Abkommen entschieden. Ein nachträglicher Beitritt Indiens wäre jeder Zeit möglich.
Das Ziel des Abkommens ist die Steigerung der Effizienz für Lieferketten und den Erleichterung von Marktzugang und Investitionen. Das Abkommen sieht einen weitgehenden Abbau der Zölle von circa 92 Prozent unter den RCEP-Mitgliedstaaten vor. Es enthält außerdem Regelungen zu Handelserleichterungen, sanitären und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen, technischen Standards, Handelsschutzinstrumenten, Dienstleistungen, Personenverkehr, Investitionen, Schutz geistigen Eigentums, E-Commerce, Wettbewerbsregeln und öffentlichem Auftragswesen.

Insgesamt ist das Abkommen in die folgenden 20 Kapitel gegliedert:

  1. Ziele und allgemeine Begriffsbestimmungen
  2. Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren sowie die Stufenpläne der RCEP-Vertragsparteien für den Zollabbau
  3. Ursprungsregeln mit Anhang zu den Produkt-Spezifischen Ursprungsregeln
  4. Zoll- und Handelserleichterung
  5. Gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS)
  6. Technische Standards, technische Verordnungen und Konformitätsbewertungsverfahren (TBT)
  7. Handelspolitische Schutzmaßnahmen
  8. Dienstleistungshandel und Anhänge zu Finanzdiensten und Telekommunikationsdiensten
  9. Personenverkehr
  10. Investitionen
  11. Schutz des Geistigen Eigentums
  12. Digitaler Handel
  13. Wettbewerb
  14. KMUs
  15. Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
  16. Öffentliches Beschaffungswesen
  17. Ausnahmeregelungen
  18. Institutionelle Bestimmungen
  19. Streitbeilegung
  20. Schlussbestimmungen
Die Abkommenstexte können in englischer Sprache auf der Internetseite des australischen Außen- und Handelsministeriums eingesehen werden.
Ökonomen des amerikanischen Peterson Institute for International Economics gehen in Prognosen davon aus, dass sich die Wirtschaftsleistung in  Form des Bruttoinlandprodukts der beteiligten Länder um dauerhaft 0,2 Prozent erhöhen wird. Für das Jahr 2030 gehen sie von einem zusätzlichen Einkommenszuwachs von 186 Milliarden US-Dollar aus. 10 Milliarden US-Dollar sollen davon auf Länder außerhalb des Abkommens entfallen.
Deutsche Investoren können von dem Abkommen ebenfalls profitieren, wenn sie ihre Fertigung in einem der involvierten 15 Länder haben, da es für alle gilt, die in der Region ansässig sind.