Einfuhr in die USA – Zölle auf europäische Waren? (Update)

In der zweiten Amtszeit von Trump sind warenbezogene und länderbezogene Schutzzölle an der Tagesordnung. Zunächst wurden erneut Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eingeführt, die am 4. Juni 2025 auf 50 Prozent erhöht wurden. Außerdem gibt es Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Auto und Autoteile und reziproke Zölle in Höhe von 20 Prozent (momentan 10 Prozent bis 1. August 2025) für Waren aus der EU. Die geplanten Gegenmaßnahmen der EU wurden bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.

Zölle auf Aluminium und Stahl

Seit dem 12. März 2025 ist die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent auf Grund folgender Proclamation belastet. Betroffen sind auch Waren, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen, wie Maschinen, Haushaltsgeräte, Fitnessgeräte oder Möbel. Die Zölle wurden mit der Proclamation am 4. Juni 2025 auf 50 Prozent erhöht. Für Stahl- und Aluminiumimporte aus Großbritannien bleibt es bei 25 Prozent (Hintergrund ist der geschlossene Handelsdeal zwischen den USA und Großbritannien).
Die Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie deren Derivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren).

Betroffene HS-Codes Stahl

Betroffene Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) ergeben sich aus Annex II Derivatives of Steel Articles und Annex 1 der Proclamation 10896, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02833.pdf:
  • 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nicht rostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7302.10 – Schienen
  • 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlegplatten
  • 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, andere Rohre
  • aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Weitere Warennummern entnehmen Sie folgender Liste:
Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden. Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products und die bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.

Betroffene HS-Codes Aluminium

Betroffene Warennummern ergeben sich ausAnnex I Derivatives of Aluminium Articles und Annex 1 der Proclamation 10895, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02832.pdf):
  • 7601 – Aluminium in Roh-Form
  • 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
  • 7605 – Draht
  • 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
  • 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
  • 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
  • aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
Weitere Warennummern entnehmen Sie folgender Liste:
Für Aluminiumderivate außerhalb von Kapitel 76 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Aluminiumanteils zu melden. Wenn der Wert des Aluminiumgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Aluminiumgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative Products
Die USA haben angekündigt, dass ab dem 28. Juni 2025 der Aluminiumanteil in betroffenen Waren mit einem Strafzoll von 200  Prozent belegt wird, sofern das primäre oder sekundäre Schmelzland nicht angegeben werden kann. In diesem Fall muss der Broker in der Einfuhranmeldung “UN” (für “unknown”) angeben. Es gibt momentan keine Dokumentenvorlagen, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen ausreichend sind und welche nicht, sodass letztendlich die Entscheidung beim US-Zollbeamten liegt.

Empfehlung

Wir empfehlen daher – unverbindlich – (falls keine genauen Angaben zum Aluminium vorliegen) das Ursprungsland des Aluminiums "to the best of the importer´s knowledge and belief" zu bestimmen und mit vorhandene relevante Unterlagen (beispielsweise Rechnungen, etc.) zu belegen. Sobald in der Einfuhranmeldung "unknown/UN" als Herkunftsland angegeben wird, werden 200 Prozent Zoll erhoben.

Zusatzzölle auf Autos und Autoteile

Seit dem 5. April 2025 werden Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent für Autos und für bestimmte Autoteile (seit dem 3. Mai 2025) erhoben. Die Einzelheiten und insbesondere die betroffenen Zolltarifnummern sind in der Proclamation 10908 veröffentlicht. Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben.

Zollrückerstattung für Autoteile möglich

Am 29. April 2025 verkündete Trump eine Änderung der Proclamation 10908: Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, um diese dort zu montieren, sollen eine Zollrückerstattung beantragen können. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA.
Die Änderung der Proclamation 10908 sieht für ein Jahr eine Senkung der Zölle auf Automobilteile vor. Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen.
Die maximale Erstattung beträgt 3,75 Prozent des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent gesenkt und danach ganz abgeschafft.
Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 Prozent.

Reziproke Zölle

Am 2. April 2025 verkündeten die USA weitere Zölle (Executive Order). Ab dem 5. April 2025 soll nun ein Basiszoll von zehn Prozent auf alle Importe in die Vereinigten Staaten gelten. Zudem kündigte Trump noch höhere Zölle für einige der größten Handelspartner an, die am 9. April 2025 wirksam werden sollen. Für die Europäische Union sollen Zölle in Höhe von 20 Prozent greifen. Insgesamt werden auf Waren aus über 60 Länder höhere Zölle fällig. Dies geht aus Annex I der Executive Order hervor (u. a. V.R. China 34 Prozent, Vietnam 46 Prozent, Südkorea 25 Prozent, Japan 24 Prozent, Großbritannien 10 Prozent, Australien 10 Prozent).
Ausnahmen bestehen für folgende Fälle: Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamation 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden, KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle gelten gemäß Proclamation 10908, weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren, sowie kritische Mineralien. Weitere Ausnahmen gelten noch für Halbleiter, Mobiltelefone, Rechner und andere Waren.

Zollpause

Am 9. April 2025 verkündete US-Präsident die Aussetzung von 90 Tagen der eingeführten reziproke Sonderzölle. In diesem Zeitraum gilt ein genereller Zollsatz von 10 Prozent. Für China wurde am 14. Mai 2025 die Aussetzung von 90 Tagen eingeführt, nachdem der Zollstreit zwischen beiden Nationen eskalierte. In diesem Zeitraum gilt ein genereller Zollsatz von 30 Prozent auf chinesische Waren.
Die Zollpause wurde am 7. Juli nochmals bis zum 1. August 2025 verlängert, um mehr Zeit für Verhandlungen mit den Handelspartnern zu erreichen.

Wo findet man die Strafzölle?

Die Zusatzzölle können über den US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recherchiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz (hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des Harmonisierten Systems nur auf den ersten 6 Ziffern der Warentarifnummer Gleichheit im HTS besteht). Die Fußnote unter „General“ gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Die Zusatzzölle findet man dann in der Fundstelle im Kapitel 99.
Auch in der EU-Datenbank Access2Markets kann nach den Strafzöllen recherchiert werden.

EU setzt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA aus

Bereits 2018 während der ersten Trump-Präsidentschaft führte die EU Zusatzzölle ein. Nach Verhandlungen mit den USA setzte die EU diese befristet aus. Dies betrifft die Maßnahmen, die mit den Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 sowie (EU) 2020/502 eingeführt wurden. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 vom 14. April 2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 geändert. Sie enthält nun 4 Anhänge mit Waren, auf die zusätzliche Wertzölle erhoben werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten angewendet werden:
  • Anhang I: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 Prozent und 25 Prozent ab 15. April 2025
  • Anhang II: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent ab 16. Mai 2025
  • Anhang III: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent ab 16. Mai 2025
  • Anhang IV: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent ab 1. Dezember 2025
Betroffen sind u. a. Stahl- und Aluminiumprodukte, Motorräder, Leuchten sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse wie beispielsweise Geflügel, Rindfleisch oder Orangen. Gleichzeitig wurde die Anwendung der Zusatzzölle bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.

Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boing

Seit dem 18. Dezember 2019 bestehen Strafzölle der USA gegen die EU, die die WTO zuvor wegen WTO-widriger Subventionierung von Airbus durch die EU erlaubt hatte. Eine Liste mit den betroffenen Waren, nach Zolltarifnummern geordnet hat die US-Administration veröffentlicht. Als Reaktion auf die diskriminierende Subventionen für Boing und dem grünen Licht der WTO erhebt die EU seit dem 10. November 2020 Zölle in Höhe von vier Milliarden US-Dollar gegen die USA.
Die gegenseitigen Strafzölle sind seit dem 15. Juni 2021 für fünf Jahre bis 2026 ausgesetzt.