Einfuhr in die USA – Handelsdeal bringt 15 Prozent Zölle (Update)
In der zweiten Amtszeit von Trump sind warenbezogene und länderbezogene Schutzzölle an der Tagesordnung. Zunächst wurden erneut Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eingeführt. Außerdem gibt es Zusatzzölle sowie reziproke Zölle für Waren aus der EU. Am 27. Juli 2025 einigten sich die USA und die EU auf einen Deal von 15 Prozent. Dieser gilt seit 7. August 2025.
- Zölle auf Aluminium und Stahl
- Betroffene HS-Codes Stahl
- Betroffene HS-Codes Aluminium
- Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
- Zollrückerstattung für Autoteile möglich
- Reziproke Zölle – Zolleinigung
- Einführung von Strafzöllen für Kupfer und Kupfererzeugnisse seit dem 1. August 2025
- Aufhebung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
- Wo findet man die Strafzölle?
- Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boeing
- Häufig gestellte Fragen - FAQ
Zölle auf Aluminium und Stahl
Seit dem 12. März 2025 ist die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent auf Grund folgender Proclamation belastet. Betroffen sind auch Waren, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen, wie Maschinen, Haushaltsgeräte, Fitnessgeräte oder Möbel. Die Zölle wurden mit der Proclamation am 4. Juni 2025 auf 50 Prozent erhöht. Für Stahl- und Aluminiumimporte aus Großbritannien bleibt es bei 25 Prozent (Hintergrund ist der geschlossene Handelsdeal zwischen den USA und Großbritannien). Die Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie deren Derivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren).
Betroffene HS-Codes Stahl
Betroffene Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) ergeben sich aus Annex II Derivatives of Steel Articles und Annex 1 der Proclamation 10896, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02833:
- 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nicht rostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7302.10 – Schienen
- 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlegplatten
- 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, andere Rohre
- aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Mit Wirkung zum 18. August 2025 unterliegen weitere Stahlderivate den Zöllen gemäß Section 232 in Höhe von 50 Prozent. Eine Auflistung der nunmehr rund 400 betroffenen Zolltarifnummern entnehmen Sie der List of Steel HTS subject to Section 232
Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden. Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products und die bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
Betroffene HS-Codes Aluminium
Betroffene Warennummern ergeben sich ausAnnex I Derivatives of Aluminium Articles und Annex 1 der Proclamation 10895, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02832.pdf):
- 7601 – Aluminium in Roh-Form
- 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
- 7605 – Draht
- 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
- 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
- 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
- aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
Mit Wirkung zum 18. August 2025 unterliegen weitere Aluminium-Produkte den Zöllen gemäß Section 232 in Höhe von 50 Prozent. Eine Auflistung der betroffenen Zolltarifnummern entnehmen Sie der: List of Aluminium HTS subject to Section 232
Für Aluminiumderivate außerhalb von Kapitel 76 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Aluminiumanteils zu melden. Wenn der Wert des Aluminiumgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Aluminiumgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative Products
Die USA haben angekündigt, dass ab dem 28. Juni 2025 der Aluminiumanteil in betroffenen Waren mit einem Strafzoll von 200 Prozent belegt wird, sofern das primäre oder sekundäre Schmelzland nicht angegeben werden kann. In diesem Fall muss der Broker in der Einfuhranmeldung “UN” (für “unknown”) angeben. Es gibt momentan keine Dokumentenvorlagen, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen ausreichend sind und welche nicht, sodass letztendlich die Entscheidung beim US-Zollbeamten liegt.
Empfehlung
Wir empfehlen daher – unverbindlich – (falls keine genauen Angaben zum Aluminium vorliegen) das Ursprungsland des Aluminiums "to the best of the importer´s knowledge and belief" zu bestimmen und mit vorhandenen relevanten Unterlagen (beispielsweise Rechnungen, etc.) zu belegen. Sobald in der Einfuhranmeldung "unknown/UN" als Herkunftsland angegeben wird, werden 200 Prozent Zoll erhoben.
Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
Seit dem 5. April 2025 werden Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent für Autos und für bestimmte Autoteile (seit dem 3. Mai 2025) erhoben. Die Einzelheiten und insbesondere die betroffenen Zolltarifnummern sind in der Proclamation 10908 veröffentlicht. Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben.
Zollrückerstattung für Autoteile möglich
Am 29. April 2025 verkündete Trump eine Änderung der Proclamation 10908: Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, um diese dort zu montieren, sollen eine Zollrückerstattung beantragen können. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA.
Die Änderung der Proclamation 10908 sieht für ein Jahr eine Senkung der Zölle auf Automobilteile vor. Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen.
Die maximale Erstattung beträgt 3,75 Prozent des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent gesenkt und danach ganz abgeschafft.
Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden.
Reziproke Zölle – Zolleinigung
Die EU und die USA einigten sich auf einen Basiszollsatz von 15 Prozent; dieser gilt seit 7. August 2025. Ausgenommen sind Fälle, in denen der MFN-Zollsatz der USA über 15 Prozent liegt - in solchen Fällen wird ausschließlich der MFN-Zoll erhoben, ohne zusätzliche Aufschläge. Die Zölle auf Stahl bleiben bei 50 Prozent. Für einige Waren (Flugzeuge und Bauteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika, Halbleiterausrüstungen) gilt ab dem 1. September 2025 Zollfreiheit.
Mehr Informationen sind der Executive Order vom 31. Juli 2025 zu entnehmen. Die EU und USA haben am 21. August eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die das Ergebnisse der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 etwas präzisieren. Die EU hat zudem Q&A zu dem Deal bereitgestellt.
Am 29. August 2025 hat die EU-Kommission zudem zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt, die im Rahmen der EU-US Verhandlungen vereinbart wurden, damit die USA ab dem 1. August 2025 rückwirkend ihre Importzölle im Automobilbereich senken. Der Rat sowie das Europäische Parlament müssen beiden Vorschlägen zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Die EU beabsichtigt sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter abzuschaffen und US-Erzeugnissen aus der Fischerei sowie der Landwirtschaft einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren.
Einführung von Strafzöllen für Kupfer und Kupfererzeugnisse seit dem 1. August 2025
Mit der Proklamation Proklamation vom 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus die Einführung von Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent für Halberzeugnisse aus Kupfer sowie intensive Derivatprodukte aus Kupfer ab dem 1. August 2025. Die betroffenen Zolltarifnummern kann dieser Liste entnommen werden. Für Derivatprodukte gelten zusätzlich noch die IEPPA-Zölle sowie Weitere. Fällt ein Produkt unter die sektoralen Autozölle und Kupferzölle, haben die Autozölle Vorrang und die Kupferzölle sind nicht aufzuaddieren. Kupfereinsatzstoffe und Kupferschrott sind nicht von dieser Maßnahme betroffen.
Aufhebung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
Mit der Executive Order wurde angekündigt, dass die de-minimis Regelung für Kleinsendungen – Importe in die USA – bis zu 800 US-Dollar ab dem 29. August 2025 keine Anwendung mehr finden wird. Alle Kleinsendungen sind ab dem 29. August 2025 abgabenpflichtig.
Zunächst einmal wird zwischen dem Versand im Rahmen des Weltpostabkommens und anderen Versandarten unterschieden.
Bei Versandarten, die nicht im Rahmen des Weltpostabkommens abgewickelt werden, entstehen alle in Frage kommenden Einfuhrabgaben, inklusive IEEPA.
Beim Versand im Rahmen des Weltpostabkommens gibt es zwei Optionen zur Berechnung der Importabgaben:
- Ad-valorem-Zoll: Ein prozentualer Zollsatz basierend auf dem IEEPA-Tarif und dem Ursprungsland der Ware.
- Ein fester Betrag zwischen 80 USD und 200 USD pro Artikel, je nach IEEPA-Tarif und Ursprungsland. Diese Regelung gilt für sechs Monate ab dem 29. August 2025.
Wo findet man die Strafzölle?
Die Zusatzzölle können über den US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recherchiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz (hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des Harmonisierten Systems nur auf den ersten 6 Ziffern der Warentarifnummer Gleichheit im HTS besteht). Die Fußnote unter “General” gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Die Zusatzzölle findet man dann in der Fundstelle im Kapitel 99.
Auch in der EU-Datenbank Access2Markets kann nach den Strafzöllen recherchiert werden.
Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boeing
Seit dem 18. Dezember 2019 bestehen Strafzölle der USA gegen die EU, die die WTO zuvor wegen WTO-widriger Subventionierung von Airbus durch die EU erlaubt hatte. Eine Liste mit den betroffenen Waren, nach Zolltarifnummern geordnet hat die US-Administration veröffentlicht. Als Reaktion auf die diskriminierende Subventionen für Boeing und dem grünen Licht der WTO erhebt die EU seit dem 10. November 2020 Zölle in Höhe von vier Milliarden US-Dollar gegen die USA.
Die gegenseitigen Strafzölle sind seit dem 15. Juni 2021 für fünf Jahre bis 2026 ausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
- Wirtschaft in den USA
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen