Einfuhr in die USA – Zölle auf europäische Waren?

Die Trump-Administration erhebt wieder Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 25 Prozent. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen werden zudem aufgehoben. Zudem gibt es Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Auto und Autoteile und reziproke Zölle in Höhe von 20 Prozent für Waren aus der EU.

Zollpause

Zollpause: Am 9. April 2025 verkündete US-Präsident die Aussetzung von 90 Tagen der eingeführten Sonderzölle. In diesem Zeitraum gilt ein genereller Zollsatz von 10 Prozent. Zwischen den USA und China eskalierte der Zollstreit jedoch weiter. Beide Nationen überboten sich mit immer höheren Androhungen. Aktuell will Trump 125 Prozent Zölle auf chinesische Waren verhängen.

Hintergrund

Bei der Einfuhr in die USA fielen seit dem 1. Juni 2018 zusätzliche Zölle auf Stahl- und Aluminium an. Die EU hatte daraufhin mit Gegenzöllen reagiert. Unter der Regierung Biden wurden die Strafzölle ausgesetzt.
Der US-Präsident Trump unterzeichnete am 10. Februar 2025 eine Proklamation “ADJUSTING IMPORTS OF STEEL INTO THE UNITED STATES”. Seit dem 12. März 2025 ist die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent belastet. Betroffen sind auch Waren, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen, wie Maschinen, Haushaltsgeräte, Fitnessgeräte oder Möbel.

Zölle auf Aluminium und Stahl

Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren). Weiterhin wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben.
Ausnahmen bestehen für folgende Fälle:
  • Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
  • KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle gelten gemäß Proclamation 10908
  • weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
  • Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA

Betroffene HS-Codes Stahl

Bisher waren folgende Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) betroffen (Annex II Derivatives of Steel Articles):
  • 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nicht rostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7302.10 – Schienen
  • 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlegplatten
  • 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, andere Rohre
  • aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Folgende Warennummern werden zusätzlich betroffen sein:
Alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen, die unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des HTSUS fallen, und zusätzlich folgende HS-Codes (ergibt sich aus Annex 1 der Proclamation 10896, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02833.pdf)
Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden. Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products und die bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.

Betroffene HS-Codes Aluminium

Bisher waren folgende Warennummern betroffen (Annex I Derivatives of Aluminium Articles):
  • 7601 – Aluminium in Roh-Form
  • 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
  • 7605 – Draht
  • 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
  • 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
  • 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
  • aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
Folgende Warennummern werden zusätzlich betroffen sein (ergibt sich aus Annex 1 der Proclamation 10895, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02832.pdf):
Für neue Aluminiumderivate außerhalb von Kapitel 76 ist der Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Aluminiumanteils zu melden. Wenn der Wert des Aluminiumgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary". Ist der Wert des Aluminiumgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative Products

Veröffentlichungen des Weißen Hauses

Das Weiße Haus hat folgende Informationen publiziert:

Reziproke Zölle

Ab dem 3. April 2025 werden Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile bei der Einfuhr in die USA mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet werden. Dies haben die USA am 26. März 2025 unter Berufung auf Section 232 Trade Expansion Act mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) angewiesen.
Am 2. April 2025 verkündeten die USA weitere Zölle (Executive Order). Ab dem 5. April 2025 soll nun ein Basiszoll von zehn Prozent auf alle Importe in die Vereinigten Staaten gelten. Zudem kündigte Trump noch höhere Zölle für einige der größten Handelspartner an, die am 9. April 2025 wirksam werden sollen. Für die Europäische Union sollen Zölle in Höhe von 20 Prozent greifen. Insgesamt werden auf Waren aus über 60 Länder höhere Zölle fällig. Dies geht aus Annex I der Executive Order hervor (u. a. V.R. China 34 Prozent, Vietnam 46 Prozent, Südkorea 25 Prozent, Japan 24 Prozent, Großbritannien 10 Prozent, Australien 10 Prozent).
Ausnahmen bestehen für folgende Fälle: Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden, KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle gelten gemäß Proclamation 10908, weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien sowie Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA.

EU setzt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA aus

Die EU hat eine Liste der geplanten Gegenmaßnahmen veröffentlicht; die Zusatzzölle treten aber noch nicht in Kraft sondern sind zunächst bis 14. Juli 2025 ausgesetzt.
Die EU hat auf Einfuhren mit Ursprung in den USA zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent festgesetzt. Diese gelten für alle Waren, die in den Anhängen II und III der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 gelistet sind.
In einer nächsten Stufe ab 1. Dezember 2025 wird der Kreis der betroffenen Waren gemäß Anhang IV ausgeweitet.
Betroffen sind u.a. Stahl- und Aluminiumprodukte, Motorräder, Leuchten sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse wie beispielsweise Geflügel, Rindfleisch oder Orangen.
Die EU hatte am 12. März 2025 Gegenmaßnahmen angekündigt. Bereits 2018 während der ersten Trump-Präsidentschaft führte die EU Zusatzzölle ein. Nach Verhandlungen mit den USA setzte die EU diese befristet aus. Dies betrifft die Maßnahmen, die mit den Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 sowie (EU) 2020/502 eingeführt wurden:
Weitere Hinweise sind auch auf der Seite des deutschen Zolls verfügbar.

Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boing

Seit 18. Dezember 2019 bestehen Strafzölle der USA gegen die EU, die die WTO zuvor wegen WTO-widriger Subventionierung von Airbus durch die EU erlaubt hatte. Eine Liste mit den betroffenen Waren, nach Zolltarifnummern geordnet hat die US-Administration veröffentlicht. Als Reaktion auf die diskriminierende Subventionen für Boing und dem grünen Licht der WTO erhebt die EU seit dem 10. November 2020 Zölle in Höhe von vier Milliarden US-Dollar gegen die USA.
Die gegenseitigen Strafzölle sind seit dem 15. Juni 2021 für fünf Jahre bis 2026 ausgesetzt.