USA-Hafengebühren für Schiffe mit China-Bezug
Die USA haben angekündigt, chinesische Schiffe ab dem 14. Oktober 2025 mit Hafengebühren zu belegen, um den heimischen Schiffbau zu stärken und Chinas Einfluss in der globalen Schifffahrtsindustrie zu verringern.
Inhalt der Regelung
Das sieht eine Verordnung des United States Trade Representative (USTR) einer, dem Weißen Haus unterstellten, Behörde für Handelspolitik vor.
Die Maßnahme betrifft alle Schiffe, die in US-Häfen anlegen und Teil einer Flotte sind, die in China gebaut oder registriert wurde. Die neuen Regelungen sehen vor, dass chinesisch betriebene oder im Besitz befindliche Schiffe zunächst mit 50 USD pro Nettotonne belastet werden. Dieser Satz steigt schrittweise bis April 2028 auf 140 USD.
Ausnahmen
Für nicht-chinesische Betreiber chinesisch gebauter Schiffe gelten reduzierte Gebühren. Ausgenommen sind hingegen Kurzstreckendienste, kleinere Schiffe, US-eigene Schiffe, Ballastreisen sowie bestimmte spezialisierte Exporteure. Die Abgabe wird pro Reise erhoben, ist jedoch auf maximal fünf gebührenpflichtige Anläufe pro Schiff und Jahr begrenzt und gilt ausschließlich für den ersten US-Hafen, den das Schiff erreicht.
Nicht nur chinesische Reedereien wären von der neuen Regelung betroffen. Auch für Schiffe, die auf chinesischen Werften gebaut und von Unternehmen aus Drittstaaten betrieben werden, wäre die Sonderabgabe fällig.
Auswirkungen auf Transportkosten
Laut US-Regierung wurden 2023 mehr als 50 Prozent aller Containerschiffe in China gebaut, zudem kontrolliert China rund 95 Prozent der Containerproduktion. Somit würden fast alle großen Linienreedereien von den geplanten Strafgebühren betroffen sein. Analysten zufolge könnten die Strafgebühren den Transport eines Containers von Schanghai an die Westküste der USA je nach Schiffsgröße um 300 bis 500 US-Dollar verteuern. Das entspräche einem Aufschlag von 7,5 bis 12,5 Prozent auf die aktuellen Frachtraten.
Erhöhte Zollabfertigungsgebühren
Zusätzlich werden ab dem 1. Oktober 2025 auch die Zollabfertigungsgebühren erhöht. Die Zollabfertigungsgebühr - die sogenannte Merchandise Processing Fee (MPF) - beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar (sogenannte "formal entries") 0,3464 Prozent des Zollwertes. Für die Zollgebühr gilt dabei immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Ab Oktober 2025 wird mindestens 33,58 US$ (vorher: 32,71 US$) und maximal 651,50 US$ (vorher:634,62 US$) berechnet. Außerdem setzen die USA die De-Minimis-Ausnahme weltweit aus.