USA: Angabe der chinesischen Postleitzahl bei Sendungen aus China

Der Uyghur Forces Labor Prevention Act (UFLPA) trat am 21. Juni 2022 in Kraft. Er verbietet es, Güter in die USA einzuführen, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien (Xinjiang Uygur Autonomous Region, “XUAR”) in der Volksrepublik China oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden.
Güter, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang-Uigurien oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden, unterliegen somit einem allgemeinen Einfuhrverbot. Dies gilt auch für alle nachgelagerten Produkte, die aus verbotenen Gütern hergestellt wurden oder diese enthalten.
Unternehmen, die Produkte in die USA importieren, können dem Einfuhrverbot nur dadurch entgehen, in dem sie eindeutig und überzeugend nachweisen, dass ihre Waren nicht mit Zwangsarbeit hergestellt worden sind.
Die Einhaltung des UFLPA wird durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, “CBP”) mittels eines neuen “Region Alerts” im Automated Commercial Environment (“ACE”) sichergestellt. 
Für Sendungen, die von der Volksrepublik China in die USA geliefert werden, schreibt die “CBP” seit dem 18. März 2023 die Angabe der Postleitzahl des chinesischen Versenders vor.
Einer Meldung des Frachtdienstleisters UPS zur Folge, gilt dies nur für Direktsendungen von China in die USA.
Deutsche Unternehmen, die Waren in die USA exportieren, sind ebenfalls gut beraten, ihre Lieferketten zu überprüfen und Sorgfaltsmaßnahmen mit Blick auf die US-Importvorschriften (“Uyghur Forced Labor Preventions Act”) umzusetzen.
Die zuständige US-Behörde des UFLPAs ist das Department of Homeland Security. Die Ausführung der US-Importkontrollen sowie die Umsetzung weiterführender Maßnahmen unterliegen dem US-Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP).
Weitere offizielle Informationen zum UFLPA und eine Übersicht sind auf der Webseite des US Department of Homeland Security veröffentlicht.