Kanada: Markteinstieg und Firmengründung

Kanada überzeugt mit einer hohen Kaufkraft und einer ausgeprägten Affinität zu deutschen Produkten und Services, als stabile Handelsnation und als enger Partner Deutschlands. Mit ähnlichen Zielen bei Klimaschutz und Menschenrechten ist Kanada auch als Sourcing-Markt attraktiv.

Chancenreicher Markt für deutsche Unternehmen

Seit Einführung des Freihandelsabkommens CETA zwischen Kanada und der EU hat der Handel zwischen beiden Partnern stark angezogen. Zwar ist die Marktgröße Kanadas mit rund 40 Millionen Einwohnern im Vergleich zum US-Markt überschaubarer. Gleichzeitig ist jedoch auch der Wettbewerbsdruck weniger intensiv als in den USA, weshalb Kanada vermehrt als Einstiegsmarkt nach Nordamerika wahrgenommen wird.
Auch für Kanada als Investitionsstandort spricht vieles: Trotz der Größe des Landes kann der Markt effizient erschlossen werden, da die Kunden mehrheitlich in den vier Ballungsgebieten rund um die Städte Toronto, Montreal, Calgary/Edmonton und Vancouver leicht erreichbar sind. Auch aus Sicht der Fachkräftegewinnung ist die Ausgangslage vorteilhaft. Kanada ist ein attraktives Einwanderungsland mit exzellent ausgebildeten Fachkräften. Außerdem kann auf Basis des Freihandelsabkommens United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA, in Kanada auch CUSMA) der nordamerikanische Markt aus nächster Nähe mit bedient werden. Nicht zuletzt im E-Commerce setzen Unternehmen vermehrt auf eine Strategie für den gesamten nordamerikanischen Raum.

Vorteile einer eigenen kanadischen Gesellschaft

Den kanadischen Markt nicht allein aus Deutschland heraus zu bearbeiten, sondern die Etablierung eines Tochterunternehmens in Kanada vorzunehmen, bietet viele Vorteile. Nicht zuletzt ergeben sich dadurch deutliche Vereinfachungen im Rechts- und Geschäftsverkehr, beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen, der Eröffnung von Bankkonten und bei der Rechnungsstellung. Auch steuerlich und buchhalterisch ist eine Unternehmensgründung in Kanada sinnvoll. So entfällt etwa die Erbringung von Sicherheitsdeposits beim zuständigen Finanzamt in Kanada. Zudem sprechen Imagegründe, insbesondere gegenüber potenziellen (öffentlichen) Auftraggebern aus Kanada, für eine Firmengründung. Denn gegenüber kanadischen Geschäftspartnern und Kunden signalisiert eine Präsenz vor Ort Ernsthaftigkeit, Erreichbarkeit und Verbindlichkeit Ihres Kanadageschäfts. Da die Gründung einer Tochterfirma in Kanada relativ einfach und schnell sowie mit vergleichsweise überschaubarem finanziellem Aufwand vollzogen ist, gehen viele deutsche Unternehmen diesen Schritt bereits in einer frühen Phase ihres Kanada-Engagements.

Die Corporation als beliebte Rechtsform

Dabei fällt die Entscheidung oftmals auf die Gründung einer Kapitalgesellschaft, einer sogenannten Corporation. Diese kann entweder auf Bundesebene als Federal Corporation oder auf Provinzebene gegründet werden. Außerdem wird unterschieden zwischen einer Private Corporation oder einer Public Corporation. Dabei ähnelt die Private Corporation, die nicht börsennotiert und in ihrer Anzahl an Gesellschaftern begrenzt ist, der deutschen Rechtsform GmbH. Im Gegensatz hierzu ist die kanadische Public Corporation durch eine Börsennotierung und eine uneingeschränkte Anzahl an Gesellschaftern gekennzeichnet und lässt sich daher im Grundsatz mit einer Aktiengesellschaft vergleichen. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Corporation ausschließlich bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Mindestens 25 Prozent der Directors einer auf Bundesebene inkorporierten Gesellschaft (Federal Corporation) müssen nach derzeitigem Recht in Kanada ansässig sein. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag aufzusetzen (Articles of Corporations), welcher unter anderem den Namen der Gesellschaft, die Anzahl der Directors und alle übrigen Beschränkungen enthält. Eine Mindestkapitaleinlage ist hingegen nicht zwingend erforderlich.
Eine auf Provinzebene gegründete Corporation kann primär dann eine sinnvolle Option sein, wenn Unternehmen ausschließlich in einer Provinz tätig sind. Denn im Gegensatz zur Federal Corporation muss sie in der Regel in allen weiteren Provinzen, in denen geschäftliche Aktivitäten hinzukommen, separat registriert werden. Hier können sich die Gesetze der einzelnen Provinzen stark unterscheiden, ebenso wie hinsichtlich der Anzahl und verlangten Ansässigkeit der Gesellschafter. Die meisten Unternehmen entscheiden sich jedoch für die Gründung einer Federal Corporation, da diese ohne zusätzliche Anmeldung in ganz Kanada aktiv sein kann.

Personengesellschaften im kanadischen Recht

Außer der Gründung eines Einzelunternehmens (Sole Proprietorship), die eine uneingeschränkte, persönliche Haftung des Inhabers umfasst und deren Gründung durch die Registrierung bei den lokal zuständigen Behörden erfolgt, existiert im kanadischen Recht mit der Partnership eine weitere Rechtsform. Grundsätzlich sind mit der General Partnership, der Limited Partnership und der Limited Liability Partnership drei Ausprägungen möglich. Ein wesentlicher Unterschied liegt in den Haftungsbeschränkungen. Die Partner der General Partnership haften unbeschränkt für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Bei der Limited Partnership trägt mindestens ein Partner unbeschränkt Haftung. Die Limited Partnership setzt einen schriftlichen Gründungsvertrag voraus und gegebenenfalls eine Registrierung bei der zuständigen Behörde in der jeweiligen Provinz. Der Name der Gesellschaft muss den Namen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters beinhalten. Namenszusätze wie Ltd. oder Corp., die eine beschränkte Haftung vermuten lassen, sind nicht zulässig. Der Einsatz einer Limited Liability Partnership hängt hingegen stark von der Rechtslage der einzelnen Provinzen ab, die deren Nutzung teilweise einschränken. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die Gesellschafter einer General Partnership ihre ansonsten unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung hier beschränken können.

Wichtige Schritte der Gründung einer Corporation

Eine Unternehmensgründung ist meist innerhalb kurzer Zeit, mit wenigen Formalitäten und recht niedrigen Kosten umsetzbar. Oftmals ist die Gründung auch aus Deutschland heraus online beziehungsweise mit Unterstützung eines Dienstleisters oder einer Anwaltskanzlei möglich, sodass eine Anreise nach Kanada hierfür nicht unbedingt erforderlich ist.
Zu den ersten Schritten im Gründungsprozess gehört die Namensrecherche. Zwar ist diese rechtlich nicht vorgeschrieben. Da der Firmenname jedoch klar von bereits in Kanada bestehenden Gesellschaften unterscheidbar sein muss und die Registrierung andernfalls abgelehnt werden kann, wenn bereits ein verwechslungsfähiger Unternehmensname angemeldet ist, empfiehlt sich dieser Schritt. Der Gesellschaftsname kann in der Regel aus Nummern oder aus Buchstaben bestehen.
Die Gründung erfolgt durch die Erstellung und Einreichung der Articles of Incorporation und gegebenenfalls der nicht-öffentlichen By-Laws, die das Verhältnis der Gesellschafter untereinander definieren. Hinzu kommt außerdem eine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten der Corporation. Die kanadische Regierung hat die zentralen Schritte der Gesellschaftsgründung online zusammengefasst.

Markteintritt durch Vertreter und Distributoren

Für Unternehmen, die sich nicht gleich im ersten Schritt an die Gründung einer kanadischen Gesellschaft heranwagen wollen, stellt der Markteintritt mittels eines Handelsvertreters (Independent Sales Agent) oder eines Vertragshändlers (Distributor) eine Alternative dar. Der Handelsvertreter ist befristet oder unbefristet für das Unternehmen tätig und erhält eine Provision für Geschäftsabschlüsse. Im Unterschied zur Vertretungsmacht des Sales Agent bezieht der Distributor auf eigene Rechnung Waren von Produzenten oder Lieferanten, um diese an kanadische Einzelhändler oder Konsumenten weiter zu veräußern. Der Warenerwerb und das damit verbundene Geschäftsrisiko liegen dabei allen auf Seiten des Distributors.