Förderangebot für KMU: Beratungsgutscheine Afrika

Mit den Beratungsgutscheinen Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland, die in afrikanischen Märkten wirtschaftlich aktiv werden möchten.

Warum wird gefördert?

Ziel des neuen Angebotes ist es, durch die Bereitstellung bedarfsgerechter Beratungsleistungen den Markteintritt von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Afrika zu erleichtern und ihre Chancen im Wettbewerb zu erhöhen. Die Förderung unterstützt Unternehmen dabei, den erfolgreichen Markteintritt vorzubereiten und etwaige Risiken richtig einzuschätzen und zu minimieren.

Wie wird gefördert?

Über das Förderprogramm können Unternehmen Zuwendungen für Beratungsleistungen zur Vorbereitung des Einstiegs in afrikanische Märkte in Anspruch nehmen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt 85 Prozent der Kosten für die Beratung an maximal 15 Beratungstagen. Für einen Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben von 864 Euro bis zu 1.296 Euro netto förderfähig.

Wer wird gefördert?

Die Förderprogramm richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland mit weniger als 500 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro. Der Hauptsitz des Unternehmens kann in Deutschland oder im Ausland liegen.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich kommen Beratungen zu Vorhaben in allen Branchen in allen afrikanischen Ländern in Betracht. Die Beratung kann sich auf Fragen zu spezifischen Branchenbedingungen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Projektvorhaben beziehen.
Gefördert werden können Beratungen zu folgenden Aspekten von Geschäftsvorhaben:
  • rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und Auslandsinvestitionen
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Marktanalysen und Marktrecherchen
  • Logistik und Transport
  • Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen
  • Business-Case-Berechnungen
  • Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort
  • Gründungen von Niederlassungen
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Zertifizierungen und Normen.

Wie erhalten Sie die Förderung?

Die Anträge für Beratungsgutscheine müssen elektronisch über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Beratung erfolgt durch inländische und ausländische Beratungsunternehmen und -organisationen, die umfassende Erfahrung bei der Vorbereitung und Begleitung von Unternehmen beim Eintritt in afrikanische Märkte haben. Qualifizierte Beratungsunternehmen können die Listung im Beraterpool beim BAFA beantragen. Die Liste wird laufend erweitert.
Wichtig: Um einen Zuschuss zu erhalten, darf der Beratungsvertrag erst nach Bewilligung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden!
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung auf der Webseite des BAFA: Wirtschaftsnetzwerk Afrika – Beratungsgutscheine Afrika