Erklärung-IHK für den nicht präferenziellen Ursprung

Bei der Erklärung-IHK für den nicht-präferenziellen Ursprung handelt es sich um die zusätzliche Möglichkeit des Ursprungsnachweises für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHKs. Hilfreich ist diese Option hauptsächlich für Unternehmen, die im eigenen Betrieb herstellen, jedoch auf Grund der Produktionsschritte keine Präferenz erzielen können.
Die Erklärung-IHK kann sowohl als Einzel- als auch als Langzeiterklärung durch den Lieferanten abgegeben werden.
Die Erklärung-IHK ist insbesondere für Unternehmen interessant, die
  • den präferenziellen Ursprung nicht erfüllen und
  • keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können,
  • deren Produkte aber nach den handelspolitischen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder
  • eines Mitgliedstaates der EU sind
Als Einzelerklärung kann die Erklärung auch für Drittlandswaren abgegeben werden, das heißt, wenn die Waren einen Ursprung außerhalb der EU haben. In diesem Fall ist aber immer eine Bescheinigung der für den Antragsteller zuständigen IHK notwendig.
Neu: die Möglichkeit der EDV-technischen Erstellung ohne physische Unterschrift des Ausstellers. Voraussetzung: die verantwortliche natürliche Person ist in der Erklärung-IHK namentlich mit ihrer Stellung in der Firma genannt (in Anlehnung an die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gemäß UZK-IA).
Die Ursprungsbescheinigung erfolgt dann, wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, d. h. der Drittland-Ursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen.
Ob ein Unternehmen diesen Weg geht oder wie bisher in solchen Fällen ein Ursprungszeugnis zur Vorlage bei einer anderen IHK in der Europäischen Union beantragt, liegt in der Entscheidung des Unternehmens.
Die "Erklärung-IHK für den nicht-präferenziellen Ursprung" steht in der aktuellen Version (Stand Dezember 2021) unter “Links und Downloads” als Ausfüllhilfe bereit.