Apostillen und Endbeglaubigungen: Zuständigkeit des BfAA

Die Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungen zum Zweck der Legalisation bei ausländischen Vertretungen wurde an das BfAA übertragen. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes ist damit aufgehoben.
Sie erreichen das BfAA unter:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Referat Apostillen und Forderungsmanagement 
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Hotline des BfAA: 030-184730 16500 (Dienstag und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr)
Hinweis: Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen ein!
Empfehlung: Bitte prüfen Sie, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA überhaupt erforderlich ist. Eine Rücksprache mit dem Importeur wird empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Konsulats- und Mustervorschriften “K+M”.