Zölle für Kleinsendungen aus Drittstaaten ab 1. Juli 2026
Die Zahl der chinesischen Paketsendungen in die EU, deren Wert unter der Zollfreigrenze von 150 Euro liegen, beträgt jährlich mittlerweile über vier Milliarden (2024: 4,6 Mrd.). Die Europäische Union wird ab dem 1. Juli 2026 für derartige Sendungen einen Zollsatz erheben.
EU führt ab 1. Juli 2026 neuen Zollsatz für E‑Commerce-Sendungen ein
Die Europäische Union hat am 11. Februar 2026 entschieden, dass ab dem 1. Juli 2026 ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Ware bzw. Tarifposition für E‑Commerce-Sendungen (Importe aus Nicht-EU-Ländern) mit einem Warenwert unter 150 Euro erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Zollfreigrenze für derartige Kleinsendungen.
Diese Änderung ist Teil der schrittweisen EU‑Zollreform und gilt zunächst bis mindestens 1. Juli 2028 als Übergangsregelung. Eine Verlängerung ist möglich, falls der neue EU Customs Data Hub – das zentrale IT‑System für die künftige Zollabwicklung – nicht rechtzeitig voll einsatzbereit sein sollte.
Die entsprechende Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2026/382, wurde am 18. Februar 2026 veröffentlicht.
Für welche Sendungen gilt die neue Regelung?
Der neue Zollsatz wird zunächst auf Waren angewendet, die über das EU‑weit genutzte Import One‑Stop Shop (IOSS) mit dem reduzierten Datensatz H7 für Mehrwertsteuerzwecke angemeldet werden. Das betrifft den überwiegenden Großteil der heutigen E‑Commerce-Importe.
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten beobachten die Umsetzung und prüfen anschließend, ob das Verfahren auf weitere Versandarten ausgeweitet werden soll.
Wie läuft die Erhebung der Abgaben ab?
Sobald der EU‑Datahub für E‑Commerce‑Sendungen in Betrieb ist, sollen die Abgaben für alle Sendungen exakt pro Ware berechnet werden.
Ein wichtiger Unterschied zu heutigen Verfahren: die Paketdienstleister kassieren die Abgaben nicht mehr beim EU‑Empfänger, sondern direkt beim außerhalb der EU ansässigen Absender oder Auftraggeber.
Diese Regelung ist unabhängig von den noch laufenden Verhandlungen über eine mögliche EU‑Bearbeitungsgebühr für E‑Commerce-Pakete.
