Carnet ATA: Türkei verlangt Vollmacht

Für die Nutzung eines Carnet ATA für die Einreise in die Republik Türkei gelten einige Sonderregelungen, die bei der Antragstellung vor der Ankunft im türkischen Zollgebiet zu beachten sind.

Zusätzliche Excelliste

Zusätzlich zur Warenliste im Carnet ist eine Excelliste mit der Auflistung der Waren zu erstellen.
Diese Liste ist auf einem Speichermedium (zum Beispiel USB-Stick oder Flash Disk) zu speichern und bei der Einfuhr dem türkischen Zoll zu übergeben.

Angaben im Feld „Vertreter oder Vollmacht”

Hier ist der Vertreter namentlich einzutragen, also derjenige, der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt; außerdem ist der Empfänger in der Türkei mit Anschrift einzutragen.

Überbeglaubigte Vollmacht

Der Vertreter benötigt eine Vollmacht, die vom türkischen Konsulat über beglaubigt sein muss. Zur Vorlage beim türkischen Konsulat muss die Vollmacht zuvor durch die ausstellende IHK bescheinigt werden.
Bitte laden Sie diesen Vordruck (nicht barrierefrei) herunter und füllen ihn aus.
Laden Sie die ausgefüllte Vollmacht im eCarnet-Portal hoch. Die IHK bescheinigt die Vollmacht und übergibt sie Ihnen zusammen mit dem ausgestellten Carnet. Anschließend legen Sie die Vollmacht dem Konsulat zur Überbeglaubigung vor.

Unterschriften auf dem ausgestellten Carnet

Auf dem ausgestellten Carnet müssen der Carnetinhaber oder sein Vertreter mehrfach unterschreiben:
  • auf dem grünen Deckblatt in Feld J.
  • auf den weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblättern in Feld F.
Bitte beachten Sie: Carnets, die den oben genannten Vorgaben nicht entsprechen, werden vom türkischen Zoll nicht akzeptiert.

Vorabanmeldung über Registrierungsportal

Wer mit einem Carnet ATA in die Türkei einreist, muss über ein Registrierungsportal seine geplante Ankunft beim türkischen Zoll anmelden. Die Registrierung ist verpflichtend und hat vor Eintritt in das türkische Zollgebiet zu erfolgen. Das Portal ist in türkischer und englischer Sprache verfügbar. Der Login erfolgt über die Reisepassnummer.
Die DIHK empfiehlt auch dann eine Vollmacht, wenn der Carnet-Inhaber/Firmeninhaber selbst reist.
Carnets, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, werden vom türkischen Zoll nicht mehr akzeptiert. Außerdem wird bei der Überschreitung der Wiederausfuhrfrist eine Zollstrafe verhängt.
Weitere Informationen erteilt für den Kammerbezirk Rhein-Neckar das Türkische Konsulat in Karlsruhe (Abteilung Notary).