Carnet ATA – im Eiltempo durch den Zoll
Beim Carnet ATA handelt es sich um ein vereinfachtes Zollverfahren. “Carnet” stammt aus dem Französischen und heißt auf Deutsch “Heft”. Das Kürzel “ATA“ steht für “vorübergehende Einfuhr” (französisch: admission temporaire). Frei übersetzt bedeutet Carnet ATA also “Zollpassierscheinheft” für die vorübergehende Wareneinfuhr.
Waren im Carnet-Verfahren
Der Carnet ATA kann in Abhängigkeit mit den Ländervorgaben für folgende Waren ausgestellt werden:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Warenmuster und Berufsausrüstung
- Produkte und Geräte, die zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken im Ausland eingesetzt werden, oder bei Sportveranstaltungen verwendet werden
- Ausrüstung von Journalisten, TV- und Rundfunk-Reportern oder Filmemachern
Hinweis: Nicht alle Waren können mit dem Carnet ATA die Grenzen passieren.
Ausgenommen sind:
- Verderbliche Waren
- Verbrauchsgüter wie beispielsweise Öl oder Schmiermittel
- Werbegeschenke oder Prospekte
Carnet Länderübersicht
Für welche Länder kann das Carnet ATA-Verfahren beantragt werden? In der Länderübersicht finden Sie die Hinweise welche Länder in welchen Sprachen und für welchen Verfahrenszweck akzeptieren.
IHK als Partner und Bürge
Carnets haben eine Gültigkeit von einem Jahr und können auch für mehrere Reisen benutzt werden; die Ausstellung übernimmt die zuständige IHK. Das Carnet ATA basiert auf internationalen Abkommen. Die Anfänge reichen bis Mitte letzten Jahrhunderts zurück. Hervorgegangen ist das Verfahren aus einem Modellversuch zur Handelserleichterung und zum Bürokratieabbau.
Weitere Fragen zum Carnet ATA? Nähere Informationen zum Carnet ATA und CPD – IHK-Reisepass für Waren oder auch auf der Zoll-Webseite.
eCarnet
Das Carnet kann auch elektronisch als eCarnet ausgestellt werden.