Zahlungsbedingungen im internationalen Warenverkehr (payment terms)

Die internationalen Zahlungsmodalitäten beinhalten die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und weitere Auflagen.

Zahlungsbedingungen mit oder ohne Dokumente

Es wird unterschieden zwischen Zahlungsbedingungen ohne Dokumente und Zahlungsbedingungen mit Dokumenten. Bei den Modalitäten ohne Dokumente ist der Zahlungszeitpunkt entscheidend: zum Beispiel Bezahlung vor, bei oder nach der Lieferung/Erhalt der Ware. Bei Bezahlung mit Dokumenten/gegen Dokumente z. B. Handelsrechnungen, Frachtbriefe erfolgt die Herausgabe dieser erst bei Bezahlung.

Die wichtigsten Zahlungsbedingungen und deren Risiken im internationalen Warenverkehr:

  • COD - Cash on Delivery (Zahlung bei Lieferung): bei der Wahl von COD fehlt das uneingeschränkte Vertrauen zum Importeur. Die Bezahlung erfolgt direkt nach Erhalt der Lieferung, ohne Qualitätsprüfung - im "Nachnahmeverfahren". Es besteht jedoch ein Restrisiko bei Nichtannahme der Lieferung durch den Importeur.
  • Clean Payment (Zahlung gegen einfache Rechnung): die Lieferung erfolgt ohne jede Sicherheit für den Exporteur und wird vom Importeur erst nach Lieferung, Erhalt der Rechnung, nach Prüfung der Qualität und nach Ausnutzung des Zahlungsziels bezahlt. Der Lieferant trägt hierbei die Kreditkosen sowie das Kreditrisiko und verzichtet auf jegliche Zahlungsabsicherung.
  • CBD - Cash before Delivery (Vorauszahlung): auch "Advanced Payment" oder "CIA/Cash in Advance": die Zahlung des kompletten Warenwertes wird vor der Lieferung fällig und birgt daher ein hohes Risiko des Käufers.
  • Payment on Account (Anzahlung): bei dieser Modalität ist es in der Regel üblich, dass der Lieferant eine Bankgarantie als Sicherheit zur Verfügung stellt.
  • C/D (auch CAD) - Cash against Documents (Zahlung gegen Dokumente) auch D/P - Documents against Payment: hierbei handelt es sich um eine Art Dokumenteninkasso. Die Ware wird nicht direkt zum Warenempfänger geliefert, sondern an das Lager der importierenden Spedition oder an ein Zolllager. Die Dokumente gehen von der einreichenden Bank (Remitting Bank) an die Inkassobank (Collecting Bank). Die Herausgabe der Ware erfolgt nur dann, wenn nach erfolgter Zahlung die von der Inkassobank freigegebenen Originaldokumente vorgelegt werden können. Diese Variante birgt das Risiko eines Reklamationshemmnisses, da die Ware ohne Prüfung (Sichtkontrolle) komplett bezahlt wird. Der Vorteil ist eine kostengünstige Abwicklung und ein relativ langes Zahlungsziel (Seetransport).
  • D/A - Dokuments against Acceptance (Dokumente gegen Akzept): hier erfolgt die Zahlung wie bei C/D, jedoch mit dem Unterschied, dass der Importeur ein Zahlungsziel erhält. Die Dokumente werden von der Inkassobank bereits vor der Zahlung ausgehändigt. Hier fehlt daher dem Exporteur die Gewähr (siehe C/D), da die Dokumente schon bei der Abgabe eines Zahlungsversprechens herausgegeben werden und die Sicherheit bezüglich einer Liquidität des Importeurs fehlt. Die Inkassobank kann daher zur Sicherheit vom Importeur ein Akzept (Wechsel) verlangen. Dieses wird von der Inkassobank dem Exporteur über die einreichende Bank als Sicherheitsnachweis weitergeleitet und verbleibt solange bei der Inkassobank, bis die Zahlungsfälligkeit eintritt.
  • L/C - Letter of Credit (Dokumenten - Akkreditiv): mit dieser Zahlungsmodalität erhalten beide Parteien Sicherheit. Der L/C ist eine Verpflichtung einer vom Importeur bestimmten Bank, nach Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente, die vom Exporteur ermittelte Rechnungssumme zu zahlen. Erst nach der Zahlung erfolgt die auf diese Art für den Exporteur abgesicherte Lieferung. Ein Risiko trägt jedoch die Bank, falls der Importeur die Dokumente nicht auslösen sollte.Ergänzend hierzu informieren wir, dass die Internationale Handelskammer (ICC) offiziell eine neue Zahlungsverkehrsbedingung im Außenhandel eingeführt hat: die Uniform Rules for Bank Payment Obligation (BPO).

ICC Uniform Rules for Bank Payment Obligations (URBPO)

Seit dem 1. Juli 2013 gilt das neue Regelwerk der ICC für Bank Payment Obligations (BPO). Mit der Einführung der BPO bietet die ICC Unternehmen die Möglichkeit, zukünftige Zahlungsversprechen in standardisierter Form über ihre Hausbanken abzugeben.
Die Grundlage bildet eine technische Plattform, auf der die relevanten Daten von Importeur und Exporteur elektronisch abgeglichen werden.
Der zentrale Unterschied zur klassischen Zahlungsabwicklung besteht darin, dass das Zahlungsversprechen nicht direkt vom Käufer an den Lieferanten erfolgt, sondern durch die Bank des Käufers gegenüber der Bank des Exporteurs abgegeben wird.
Diese abgesicherte Zahlungsform zielt darauf ab, das Umlaufkapital effizienter zu nutzen und Risiken bei offenen Rechnungen zu minimieren. Standardisierte Zahlungsverpflichtungen in Form von Bank Payment Obligations gewinnen im internationalen Handel zunehmend an Bedeutung als Instrument zur Zahlungssicherung.
Da ein Großteil der weltweiten Handelsgeschäfte auf Basis offener Rechnungen ("open account“) abgewickelt wird, stellen BPOs eine attraktive Alternative zum klassischen Dokumentenakkreditiv dar. Sie ermöglichen eine effektive Absicherung solcher Geschäfte bei gleichzeitig reduziertem administrativen Aufwand.
Zur Unterstützung der praktischen Anwendung hat die ICC den Leitfaden "The ICC Guide to the Uniform Rules for Bank Payment Obligations“ (Autor: David J. Hennah, ICC Publikation Nr. 751E) veröffentlicht. Dieser erläutert praxisnah die technischen Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwicklung von BPOs nach den URBPO-Regeln. Die Publikation ist über den Online-Shop der ICC Deutschland erhältlich.