BAFA: Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel zur Klassifizierung von Dual-Use-Gütern. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis veröffentlich.
Die Ausfuhr von sogenannten Dual-Use-Gütern, Güter die aus technischer Sicht sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke geeignet sind, ist eingeschränkt und bedarf einer Genehmigung vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle. Die Güter werden in Anhang I und IV der EU-Dual-Use-Verordnung (EU-Listen) und in Form der Ausfuhrliste (nationale Liste) abgebildet. 
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel gedacht, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, den Güterbeschränkungen der Dual-Use-Verordnung unterliegen könnten.
Da es jährliche Änderungen in den Anhängen der Dual-Use-Verordnung gibt, wird auch das Umschlüsselungsverzeichnis regelmäßig angepasst.
Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis (PDF-Download, 1,15 MB) berücksichtigt Anhang I der EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023) und den Stand der neunzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (BAnz AT 23.12.2022 V1) sowie die Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik.
Eine entsprechende Prüfung hinsichtlich einer Genehmigungspflicht hat jeder Exporteur vor jeder Ausfuhr vorzunehmen. Das Umschlüsselungsverzeichnis kann den Umgang mit der Verordnung der Europäischen Union für Dual-Use-Güter und der Ausfuhrliste erleichtern.