BAFA: DUAL-USE-Güter

Die Ausfuhr von sogenannten Dual-Use-Gütern, Güter die aus technischer Sicht sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke geeignet sind, ist eingeschränkt und bedarf einer Genehmigung vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle. Diese Güter werden in Anhang I und IV der EU-Dual-Use-Verordnung (EU-Listen) und in Form der Ausfuhrliste (nationale Liste) abgebildet.

Deutsche Ausfuhrliste

In der Ausfuhrliste sind nur die nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Güter enthalten. Dies sind Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und nationale Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Teil I B der Ausfuhrliste). Letztere umfassen 34 Positionen, deren Ausfuhrlistennummer hat eine 900er- oder eine 1900er Kennungsnummer.
Die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ist seit dem 31. August 2024 in Kraft und die Ausfuhrliste damit aktualisiert.

Änderungen

Aufgenommen wurden bei den national erfassten Dual-Use-Gütern neben bestimmter Software und Technologie:
  • Cryo-CMS Schaltkreise
  • Parametrische Signalverstärker
  • Kryogene Kühlsysteme
  • Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen
  • Rasterelektronenmikroskope
  • Kryogene Wafer-Prüfausrüstung
  • Quantencomputer
Das übliche fünfstellige Nummerierungssystem Kategorie (0-9) Gattung (A-E) Kennung 901-999 wurde um eine vorangestellte 1 erweitert, so dass das Nummerierungssystem nun nicht nur fünf- sondern zum Teil sechsstellig ist. Die Güterlistennummer von Quantencomputern lautet z.B.: 4A1906.
Hinweis: Unternehmen müssen prüfen, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.

Anhang I und IV der EU-Dual-Use-Verordnung

Die überwiegende Mehrheit der Dual-Use-Güter wird in der gesamten EU einheitlich kontrolliert; als Basis gilt die EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) mit Listung in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung.
Bei den in Anhang IV der Dual-Use-Verordnung gelisteten Gütern handelt es sich um eine Teilmenge aus Anhang I; diese Güter gelten als besonders sensitiv: für diese ist nicht nur bei Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU eine Ausfuhrgenehmigung, sondern auch bei Verbringung innerhalb der EU eine Verbringungsgenehmigung einzuholen.
Die EU fasst den Anhang I der Dual-Use-Verordnung einmal jährlich neu und entspricht damit den Änderungen in den internationalen Exportkontrollregimen.
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäische Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der:
  • Ausfuhr,
  • der Vermittlung,
  • der technischen Unterstützung,
  • der Durchfuhr und
  • der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst.
Die Änderungen traten am 7. November 2024 in Kraft. Das BAFA hat einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen bereitgestellt.
Die Listenpositionen in den Anhängen der EU-Dual-Use-Verordnung haben folgenden Aufbau:
  • Rüstungsgüter: vierstellig, beginnend mit mindestens zwei Nullen: Beispiel: 0021
  • EU-Dual-Use-Güter: ebenfalls fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl keine 9 ist; Beispiel: 3B002
Die jeweils aktuelle Fassung der Anhänge finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter dem Stichwort “Güterlisten”.

Hilfsmittel zur Prüfung

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein praktisches Hilfsmittel, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, den Güterbeschränkungen der Dual-Use-Verordnung unterliegen könnten.
Da es jährliche Änderungen in den Anhängen der Dual-Use-Verordnung gibt, wird auch das Umschlüsselungsverzeichnis regelmäßig angepasst.
Der Elektronische Zolltarif online (EZT online) führt, ausgehend von der Warennummer eines Gutes, zu möglichen Güterlistennummern.

Wer muss prüfen?

Die Prüfung, ob die Ausfuhr von Gütern genehmigungspflichtig ist, liegt in der Verantwortung jedes Exporteurs.
Eine verwendungsbezogene, beziehungsweise empfängerbezogene Genehmigungspflicht ist damit jedoch noch nicht geprüft. Das BAFA hat eine Broschüre Exportkontrolle und das BAFA mit einer Übersicht zu den Genehmigungstatbeständen veröffentlicht.