Warennummern und Warenverzeichnis 2024 für die Außenhandelsstatistik

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer, HS-Code, Tariff-Code).

Festlegung der Zollsätze

Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (ezt-online) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst.
Zum Jahreswechsel ändern sich der EU-Zolltarif, die jeweilige Verordnung erscheint zum 31. Oktober eines Vorjahres. Das Statistische Bundesamt hat sämtliche Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten für 2024 in einer Gegenüberstellung veröffentlicht.
Wir empfehlen sich mit den Änderungen vertraut zu machen, da das Zollsystem ATLAS ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann. 

Aufbau der Warennummer

Die Basis der Warennummer ist da internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS). Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. es werden Ziffern hinzugefügt; falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird mit Null gefüllt.
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in nach Deutschland: 11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer
  • Einfuhr in die EU: 10-stelliger TARIC, KN + zwei Ziffern
  • Ausfuhr aus der EU und Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur KN), HS + zwei Ziffern
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)

Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer

Beispiel aus Zoll online
Codenummer
Bezeichnung
01
Kapitel – Harmonisiertes System
0101
Position – Harmonisiertes System
0101 90
Unterposition – Harmonisiertes System
0101 9019
Unterposition – Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00
Unterposition – TARIC
0101 9019 00 9
Codenummer – Elektronischer Zolltarif

Komplizierte Einreihung und Auslegung

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist, und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) (siehe Seite XIII) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung.
Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständigen Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
  • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
  • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
  • größere Warennummer sticht kleinere
Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. 

Harmonisiertes System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar.
Das HS ändert sich alle fünf Jahre; die letzte Änderung erfolgte 2022.

Warenverzeichnis 2024 und Suchmaschine

Das Warenverzeichnis 2024 ist auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Das Statistische Bundesamt bietet außerdem eine Online-Recherche  über Warenverzeichnis online an. Alle Änderungen gegenüber dem Warenverzeichnis 2022 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern dargestellt.

Folgende HS-Positionen sind betroffen:

  • HS Position 2002 – Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet 
  • HS Position 3915 – Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
  • HS Position 5007 – Gewebe aus Seide
  • HS Position 5603 – Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen
  • HS Position 7019 – Glasfaser und Waren daraus (Garne, Stränge, Gewebe)
  • HS Position 8517 und 85 44
  • HS Position 9013 – Teile zu bestimmten optischen Instrumenten
  • HS Position 9401 – Teile von Sitzmöbeln
Tipp: Ein reiner Vergleich der Warennummern reicht nicht aus, weil sich auch inhaltliche Änderungen ergeben können. So ist es durchaus möglich, dass die bisher genutzte Warennummer aus 2023 noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden muss. Um die richtige Warentarifnummer zu finden, steht mit der Warenverzeichnis Suchmaschine ein intuitives Hilfsmittel zur Verfügung.

Auskünfte zu Warennummern

Unverbindliche Auskünfte

  • Recherche in der EU-Datenbank vZTA: mit ihrem umfassenden Stichwortverzeichnis kann in den aktuell gültigen und erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) recherchiert werden. In vielen Fällen ist das vollkommen ausreichend, um schnell zu einem verlässlichen Ergebnis zu kommen. 
  • Klärung durch das zuständige Hauptzollamt oder durch die zentrale Auskunftstelle des Zolls. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • Hilfe des Statistischen Bundesamtes 

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wird eine Warennummer rechtsverbindlich festgelegt. Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit. Einzelheiten zur vZTA beschreibt der Zoll auf seiner Webseite. 

Hinweise zu vZTAs

  • vZTAs werden auch für Ausfuhren erteilt
  • erteilte vZTAs müssen in Zollanmeldungen codiert werden (C626), ergänzt um die Nummer der Auskunft; dies gilt für die Ein- und Ausfuhr
  • die aktuell gültigen vZTA können in einer EU-Datenbank vZTA recherchiert werden.
  • vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern “es sich um erzeugnis- und  herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können” so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Januar 2012, VII R 17/11.
  • vZTAs werden dem jeweiligen Antragsteller erteilt; innerhalb eines Konzerns sollte sichergestellt werden, wer für welchen Artikel vZTAen beantragt

Änderungen im Harmonisierten System mit WTO-Tool nachverfolgen

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Online-Tool eingeführt, das bei der Nachverfolgung von Änderungen im Harmonisierten System (HS) unterstützen soll. Der sogenannte HS-Tracker stellt relevante Informationen, Dokumente und Visualisierungen zu verschiedenen Überarbeitungen der HS-Nomenklaturen zur Verfügung.
Damit soll das Tool verschiedene Interessengruppen bei der Nachverfolgung von Änderungen bestimmter Positionen und Unterpositionen verschiedener Versionen des HS unterstützen.