Warennummern und Warenverzeichnis 2026 für die Außenhandelsstatistik

Warennummern bilden das zentrale Klassifikationssystem im internationalen Handel. Produkte werden gemäß ihrer technischen Eigenschaften eingestuft und mit einer entsprechenden Warennummer versehen, wie der Zolltarifnummer, dem HS-Code oder dem Tariff-Code. Die Zollsätze bei der Einfuhr werden durch die Warennummer bestimmt, ebenso wie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die notwendigen Dokumente. Der elektronische Zolltarif (ezt-online) dient dazu, die benötigten Informationen bei der Ein- oder Ausfuhr zu erfassen.

Aufbau der Warennummer

Das internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS) bildet die Basis der Warennummer. Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. Es werden Ziffern hinzugefügt; falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird mit Null gefüllt.
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in nach Deutschland: 11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer
  • Einfuhr in die EU: 10-stelliger TARIC, KN + zwei Ziffern
  • Ausfuhr aus der EU und Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur KN), HS + zwei Ziffern
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)

Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer

Beispiel aus Zoll online:
Codenummer Bezeichnung
01 Kapitel – Harmonisiertes System
0101 Position – Harmonisiertes System
0101 90 Unterposition – Harmonisiertes System
0101 9019 Unterposition – Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00 Unterposition – TARIC
0101 9019 00 9 Codenummer – Elektronischer Zolltarif

Komplizierte Einreihung und Auslegung

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist, und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung.
Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständigen Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
  • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
  • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
  • größere Warennummer sticht kleinere
Erläuterungen gelten als wesentliches Instrument zur Interpretation der einzelnen Tarifpositionen, obwohl sie keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur basieren rechtlich auf der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, die die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif regelt.

Harmonisiertes System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren im internationalen Handel ist eine weltweit anerkannte, sechsstellige Nomenklatur. Es bildet die Grundlage für die achtstellige Warennummer der Europäischen Union. Das Harmonisierte System (HS) wird alle fünf Jahre aktualisiert; die letzte Aktualisierung fand im Jahr 2022 statt.
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Online-Tool namens HS-Tracker eingeführt, das die Nachverfolgung von Änderungen im Harmonisierten System (HS) erleichtern soll. Dieses Tool bietet relevante Informationen, Dokumente und Visualisierungen zu den verschiedenen Überarbeitungen der HS-Nomenklaturen an.
Es zielt darauf ab, unterschiedlichen Interessengruppen die Verfolgung von Änderungen spezifischer Positionen und Unterpositionen über verschiedene Versionen des HS hinweg zu ermöglichen.

Neues Warenverzeichnis 2026

Zum 1. Januar ändern sich traditionell die Warennummern (andere Begriffe dafür sind Codenummer, Zolltarifnummer, HS-Code). Das Warenverzeichnis 2026 ist auf der Seite des Statistischen Bundesamtes einsehbar und löst zum 1. Januar 2026 das Warenverzeichnis für 2025 ab.
Zum Jahreswechsel 2026 gibt es durch die Änderung der Kombinierten Nomenklatur durch die VO 2025/1926 einige wenige Änderungen.
Das Statistische Bundesamt hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2026 mit einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2025-2026 bekannt gegeben.
Folgende Kapitel sind u. a. betroffen:
  • Kapitel 28: Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide und Lithiumeisenphosphat
  • Kapitel 29: Aufnahme von neuen Unterpositionen (z. B. Dekabromdiphenylether, Perfluoroctansäuren und ihre Salze)
  • Kapitel 38: Künstlicher Grafit und Photovoltaik-Wafer
  • Kapitel 73: Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
  • Kapitel 84: Rotoren und Statoren für Wasserturbinen sowie Rotorblätter für Windkraftanlagen
  • Kapitel 85: Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktionen, Scheider (Separatoren aus Kunststofffolie und Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen).
Hinweis: Es genügt nicht, nur die Warennummern zu vergleichen, da sich inhaltliche Änderungen ergeben können. Es kann vorkommen, dass eine bisherige Warennummer aus dem Jahr 2025 weiterhin existiert, die Ware jedoch einer neuen Nummer zugeordnet werden muss. Zur Ermittlung der korrekten Warentarifnummer bietet die Warenverzeichnis-Suchmaschine für das Warenverzeichnis eine intuitive Unterstützung.

Auskünfte zu Warennummern

Unverbindliche Auskünfte

  • Die Recherche in der EU-Datenbank vZTA, mit ihrem umfangreichen Stichwortverzeichnis, ermöglicht das Auffinden aktuell gültiger und erteilter verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA). Oftmals reicht dies aus, um rasch zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen.
  • Eine Klärung kann durch das zuständige Hauptzollamt oder die zentrale Auskunftstelle des Zolls erfolgen. Obwohl solche Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind, reichen sie normalerweise für eine einheitliche Handhabung aus.
  • Support des Statistischen Bundesamtes

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) legt eine Warennummer rechtsverbindlich fest. Sie wird vom Hauptzollamt Hannover ausgestellt, ist in der Regel drei Jahre gültig und hat EU-weite Verbindlichkeit. Details zur vZTA sind auf der Webseite des Zolls nachzulesen.

Hinweise zu vZTAs

  • vZTAs werden auch für Ausfuhren erteilt
  • erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAs) müssen in Zollanmeldungen mit dem Code C626 versehen und durch die Nummer der Auskunft ergänzt werden; dies betrifft sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr.
  • die aktuell gültigen vZTA können in einer EU-Datenbank vZTA recherchiert werden.
  • vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern “es sich um erzeugnis- und herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können” so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Januar 2012, VII R 17/11.
  • vZTAs werden dem jeweiligen Antragsteller erteilt; innerhalb eines Konzerns sollte sichergestellt werden, wer für welchen Artikel vZTAen beantragt