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Compliance im Auslandsgeschäft

Am 1. Oktober 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber informiert, dass die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ab sofort eingestellt wird.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen elektronischen Fragebogen zur Berichterstattung und ein Faktenpapier zum LkSG veröffentlicht. Die Abgabefrist für die Berichte wurde vom 31. Dezember 2024 auf den 31. Dezember 2025 verschoben.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die selbst nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, aber von ihren Kunden zur Zusammenarbeit aufgefordert werden. Hierfür hat das BAFA eine Handreichung veröffentlicht.

Die Richtlinien der EU für ein Lieferkettengesetz geht weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Am 5. Juli 2024 wurde es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Lesen Sie die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie!

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Was kommt auf Lieferanten durch dieses "Sorgfaltspflichtengesetz" zu?