Risikomanagement bei Hochwasser

Eine Hochwassersituation kommt meist schneller als Sie glauben! Ist Ihr Unternehmen betroffen, kann der Schaden, insbesondere durch Betriebsausfall, schnell existenzbedrohend werden. Weil der staatliche Hochwasserschutz das Risiko für jeden Einzelnen nur zum Teil mindern kann, sind Unternehmen sehr gut beraten, individuelle Vorsorge zu treffen. 

Sicherheit im Unternehmen

Hochwasser verursacht Schäden an Anlagen, Gebäuden und in der Natur. Im Rahmen eines Risikomanagements können Schäden gemindert oder besser verhindert werden.
Neben Hochwasser durch Flüsse und Seen nehmen in den letzten Jahren auch Starkregen zu. Trotz Vorsorge und entsprechendem Verhalten kann es in der Folge von Hochwasser und Starkregen zu Schäden kommen.
Die Hochwassergefahrenkarten für Baden-Württemberg sind eine Planungsgrundlage für ein Hochwasserrisikomanagement.

Eigenvorsorge der Wirtschaft

Jedes Unternehmen, welches sich in möglichen Risikogebieten befindet, sollte entsprechende Analysen der objektspezifischen Hochwasserrisiken einschließlich notwendiger Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden (u.a. Gebäude, Produktionsstätten, Rohstoffe) und Folgeschäden (u.a. Produktionsausfall, Umweltschäden) vornehmen.
Dazu gehört ein entsprechender Objektschutz, objektspezifische Alarm- und Einsatzplanung einschließlich der Nachsorge und gegebenenfalls der Abschluss von Versicherungen bzw. die Bildung von Rücklagen zur Abdeckung des Restrisikos.

Hochwassergefahrenkarten: ”Wissen um die Gefahr”

Aus Hochwassergefahrenkarten und dem damit deutlich verbesserten Wissen um die Hochwassergefahr ergeben sich für die jeweiligen Nutzer Konsequenzen und neue Möglichkeiten für die Aufgabenbewältigung im Zusammenhang mit Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge.
Für Baden-Württemberg sind diese Gefahrenkarten bei den entsprechenden Regierungsbezirken oder unter www.hochwasserbw.de zu finden.
Diese Karten zeigen für jede Kommune die Ausdehnungsflächen für Hochwasser, welches statistisch alle 10 Jahre, alle 100 Jahre oder bei Extremereignissen auftreten kann.
Wer anhand dieser Karten ein Risiko hätte, von Hochwasser betroffen zu werden, sollte sich im Zuge der Vorsorge mit Hochwasserschutz beschäftigen.
Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 1. März 2010 wurde die EG-Richtlinie über die “Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken” vom 23. Oktober 2007 (Richtlinie 2007/60/EG im Folgenden auch EG-HWRM-RL genannt.) in nationales Recht umgesetzt.

Technische Vorsorge

Ziel der “trockenen Vorsorge”, die durch Abschirmung oder Abdichtung erfolgen kann, ist die Fernhaltung des Wassers vom Gebäude bzw. die Wasserfreihaltung des Gebäudeinneren im Hochwasserfall. Schutzbarrieren bzw. Abschottungen werden grundsätzlich wasserseitig angebracht. Grundvoraussetzungen für Maßnahmen zur “trockenen” Vorsorge sind die Überprüfung der Statik und insbesondere die Prüfung baurechtlicher Belange, da durch Grundwasseranstieg erhebliche Auftriebskräfte auf das Gesamtgebäude wirken und seine Standsicherheit gefährden können.