REACH – die EU-Chemikalienpolitik

Eines der wichtigsten Themen für die Europäische Wirtschaft ist die “Stoffpolitik der Europäischen Union, die im System der Registrierung, Evaluierung und Anmeldung der Verwendung von Chemikalien” (REACH) geregelt ist.
REACH betrifft nicht nur die chemische Industrie, sondern über die Regelungen für nachgeschaltete Anwender jedes Unternehmen, das Stoffe und Produkte importiert, herstellt oder vertreibt. Die REACH-Verordnung enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Neben Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) werden auch weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (= Verbot) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
Bei Mengen ab 1 Tonne pro Jahr schreibt die REACH-Verordnung die Registrierung von Stoffen (auch in Zubereitungen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vor. Ohne Registrierung dürfen Stoffe oder Gemische oberhalb dieser Grenze nicht vertrieben werden (no data = no market). Deshalb müssen auch Importeure von Stoffen und Gemischen die Registrierung der von ihnen bezogenen Stoffe überprüfen und ggf. selbst übernehmen. Um herauszufinden, ob ein Stoff bereits registriert wurde und wie sein Sicherheitsdatenblatt gefasst wurde, bietet die ECHA eine Datenbank registrierter Stoffe mit über 12.500 Stoffen.
Hersteller von gefährlichen Stoffen oder Gemischen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt mitliefern. Dies gilt auch für Hersteller von Zubereitungen, die gefährliche Stoffe enthalten. Lieferanten von Erzeugnissen in denen besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC) mit einem Anteil über 0,1 Massenprozent enthalten sind, müssen ihren Kunden dies auf Verlangen mitteilen. Da viele Händler die Stoffzusammensetzung ihrer Produkte (z. B. Elektrogeräte, Kleidung, Möbel etc.) nicht kennen, erfordert dies eine umfangreiche Kommunikation entlang der gesamten Lieferkette. Jährlich erweitert die EU die Anhänge der REACH-Verordnung, in denen bestimmte Stoffe nur noch beschränkt oder nach vorheriger Zulassung eingesetzt werden dürfen. Gerät ein Stoff auf eine dieser Listen, kann das Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette nehmen.
Eine aktuelle konsolidierte Fassung der REACH-Verordnung mit sämtlichen Anhängen finden Sie in EUR-Lex.