Neue Konsultation zur geplanten PFAS-Beschränkung
Bis zum 25. Mai 2026 können sich Unternehmen nochmals an einer EU-Konsultation beteiligen und ihre Einwände gegen die geplante umfassende Beschränkung von PFAS (Fluor-haltige Verbindungen) formulieren.
Aufruf zur Beteiligung bis 25. Mai 2026
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine Stellungnahme final verabschiedet, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Entwurf seiner Stellungnahme zur Konsultation vorlegt. Beide Gremien unterstützen eine EU‑weite Einschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, mit bestimmten Ausnahmen bzw. längeren Übergangsfristen.
Der RAC stellt fest, dass PFAS wegen ihrer hohen Persistenz, weiten Umweltverbreitung und gesundheitlichen Risiken eine zunehmende Gefahr darstellen und bestehende Vorgaben nicht ausreichen. Für vorübergehend weiter erlaubte Anwendungen empfiehlt der RAC zusätzliche Vorgaben wie PFAS‑Managementpläne, Emissionsmonitoring, klare Lieferkettenkommunikation, Verbraucherkennzeichnungen und regelmäßige Emissionsberichte.
Der SEAC‑Entwurf betont, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen wichtig sind und eine EU‑weit einheitliche Regulierung notwendig ist. Der SEAC unterstützt eine umfassende Beschränkung, sieht aber gezielte Ausnahmen als erforderlich an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot insgesamt mehr Nachteile hätte. Emissionsmindernde Maßnahmen bewertet der Ausschuss grundsätzlich positiv, aber er kann deren Verhältnismäßigkeit derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Mit Veröffentlichung des SEAC‑Entwurfs hat die ECHA (European Chemistry Agency) eine 60‑tägige öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 25. Mai 2026 läuft. Diese richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen. Sie sind eingeladen, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen beizusteuern – beispielsweise zu verfügbaren Alternativen, zu notwendigen Übergangszeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten. Die ECHA stellt dafür strukturierte Beteiligungsformate, Leitfäden und eine Übersicht zu PFAS‑Verwendungsbereichen zur Verfügung.
Bis Ende 2026 will der SEAC seine endgültige Stellungnahme verabschieden und dabei relevante Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigen. Anschließend übermittelt die ECHA die beiden finalen Bewertungen an die Europäische Kommission, die darauf aufbauend einen konkreten Vorschlag für eine PFAS‑Beschränkung entwickelt. Dieser wird anschließend im REACH‑Ausschuss mit den Mitgliedstaaten abgestimmt und zur Abstimmung gestellt. Damit rückt eine weitreichende Regulierung von PFAS in der EU immer näher.
Hintergrund: Über 5.600 Stellungnahmen eingereicht
Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) soll aus Sicht der Behörden weitgehend verboten werden. 2023 wurden dazu bereits über 5.600 Stellungnahmen bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht. Deshalb wurde im August 2025 ein aktualisiertes Hintergrunddokument vorgelegt. Dies wurde durch den Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und den Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertet.
In der neuen Konsultation bis 25. Mai 2026 geht es um die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung. Dazu gehören unter anderem die Verfügbarkeit geeigneter Alternativstoffe und Alternativtechnologien, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Abwägung von Nutzen und Kosten.
Warum PFAS‑Anwender teilnehmen sollten
Die Teilnahme von PFAS‑Anwendern am SEAC‑Konsultationsverfahren ist ein entscheidender Schritt, um die zukünftige Regulierung aktiv mitzugestalten und sicherzustellen, dass die späteren Beschränkungen unter REACH inhaltlich fundiert, verhältnismäßig und praxistauglich bleiben.
Das Konsultationsverfahren bietet die einzige offizielle Möglichkeit, die von ECHA und den Dossiererstellern getroffenen Annahmen – etwa zur Verfügbarkeit von Alternativen, Emissionsmengen, Tonnagen oder zu sozioökonomischen Folgen – zu korrigieren oder zu präzisieren.
Viele dieser Annahmen können erheblich von den tatsächlichen Bedingungen in spezialisierten industriellen Anwendungen abweichen. Die Kommentare der Anwender werden vom SEAC direkt in die Finalisierung seiner Stellungnahme einbezogen, sodass sie maßgeblich beeinflussen, wie streng die künftige Regulierung ausfällt, welche Ausnahmen bestehen bleiben und wie lange Übergangsfristen dauern.
Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und eine verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken für die Menschen und die Umwelt wirksam zu adressieren.
EUSurvey – das Umfrageportal
- Als Umfrageportal wird EUSurvey verwendet
- Zur Teilnahme ist die Erstellung eines Accounts notwendig (inkl. 2-Faktor-Authentifizierung)
- Vertrauliche Informationen sollten als solche übermittelt werden
- Es ist keine anonyme Teilnahme möglich: ECHA wird bei Nachfragen Kontakt aufnehmen
- Die Übermittlungen sind editierbar und mehrfach möglich, sie werden bestätigt und sind speicherbar
Weitere Informationen
- ECHA-Guidance-Dokument inklusive Konsultationsfragen (englisch)
- PFAS-Seite der ECHA
- Informations- und Veranstaltungsunterlagen des deutschen REACH-CLP-Biozid-Helpdesks (deutsch)
- Stellungnahme des BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) zum überarbeiteten Hintergrunddokument
- Präsentation eines Webinars der IHK Schleswig-Holstein zur Konsultation
