Die Wahl: Ablauf und Wahlbezirke
Wer darf wählen, wie läuft die Wahl ab – und was passiert danach? Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Wahl der IHK-Vollversammlungsperiode 2025 bis 2030.
Wie wird gewählt?
Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer und freier Wahl unmittelbar von den IHK-Mitgliedsunternehmen gewählt. Um der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks Rechnung zu tragen, werden alle Mitgliedsunternehmen je nach Branchenzugehörigkeit und Unternehmenssitz in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Industrieunternehmen mit Sitz in Mannheim ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung aus der Wahlgruppe Industrie, Wahlbezirk Mannheim, wählen.
Wann wird gewählt?
Die Wahl für die IHK-Vollversammlungsperiode 2025 bis 2030 findet vom 16. Juni bis zum 18. Juli 2025, 12:00 Uhr, statt. Für die Wahl können nur diejenigen Stimmabgaben berücksichtigt werden, die innerhalb dieser Frist bei der IHK Rhein-Neckar eingehen. Später eingehende Stimmabgaben können nicht mehr für die Wahl herangezogen werden.
Wie verläuft die Stimmabgabe?
- Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) und den Unterlagen für die Briefwahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf den jeweiligen Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
- Jedes wahlberechtigte Unternehmen kann entweder elektronisch an der Online-Wahl oder schriftlich an der Briefwahl teilnehmen. Eine doppelte Stimmabgabe ist rechtlich und technisch ausgeschlossen.
- Die Wahlberechtigten können nur innerhalb ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks ihre Stimme abgeben. Dabei können sie so viele Kandidaten wählen, wie in der jeweiligen Wahlgruppe und dem jeweiligen Wahlbezirk Sitze vorhanden sind.
- Jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidaten kann der Wähler nur eine Stimme geben. Kumulieren ist nicht gestattet.
- Bei der schriftlichen Wahl gilt: Stimmzettel, die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen, die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen oder keine Kennzeichnung enthalten, in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind oder die weder in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag noch einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen, sind ungültig.
- Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Soweit Mindestsitze in einer Wahlgruppe und in einem Wahlbezirk vorgesehen sind, werden diese zunächst besetzt. Gewählt ist für den Mindestsitz, wer von den Kandidaten, die gemäß der Kandidatenliste die Voraussetzungen für diesen erfüllen, die meisten Stimmen erhalten hat. Nach Besetzung aller Mindestsitze in einer Wahlgruppe werden die übrigen Sitze unter allen noch nicht gewählten Kandidaten der Wahlgruppe unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für einen Mindestsitz besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im September 2025 kommt die neu gewählte IHK-Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Ich habe keine Wahlunterlagen. Was nun?
Sollten Sie bis zum 20. Juni 2025 keine Wahlunterlagen erhalten haben oder diese nach der Zustellung verlegt haben, wenden Sie sich bitte an das IHK ServiceCenter (Tel.: 0621 1709-0).