Sabotage: Wie Sie Ihr Unternehmen schützen
In jüngerer Vergangenheit beobachten die Sicherheitsbehörden vermehrt Fälle von Unternehmenssabotage. Auch in Deutschland besteht nach Bewertung der Verfassungsschutzbehörden eine erhöhte Gefährdung in Bezug auf Sabotageaktivitäten und entsprechende Vorbereitungen.
Sabotage geht alle an
Cyberattacken, Sachbeschädigungen, Brandsätze, Infrastrukturzerstörungen: solche und weitere Aktionen lassen sich unter Sabotage zusammenfassen. Sabotage im nachrichtendienstlichen Kontext ist die bewusste Beeinträchtigung wirtschaftlicher, militärischer oder politischer Prozesse. Dies kann durch die Beschädigung oder Zerstörung wichtiger Anlagen und Einrichtungen erfolgen, insbesondere im Bereich Kritischer Infrastrukturen, die essenziell für ein funktionierendes Gemeinwesen sind. Aber auch Wirtschaftsunternehmen stehen im Fokus der Aktivitäten, um breitflächig den Gegner zu schwächen und auf breiter Linie anzugreifen. Das betrifft nicht nur Großunternehmen! Kleine, mittelständische Unternehmen sind zwar nicht im direkten Zielbereich, werden aber als “Beifang” und indirekt von ausländischen Spionagediensten immer “gerne mitgenommen”. Denken Sie also nicht: “Dazu sind wir zu klein” – jedes Unternehmen ist potentiell für den ausländischen Täter interessant!
Sabotageaktivitäten zielen überwiegend darauf ab
- Betriebs- und Produktionsabläufe möglichst breit zu stören,
- Informationen über Abwehrmaßnahmen zu sammeln, um diese für zukünftige Angriffe zu nutzen,
- mit kleinen Testangriffen größere Attacken auszuprobieren,
- weite Bereiche der Wirtschaft mit einfachen Mitteln zu destabilisieren,
- demokratische Systeme durch die gezielte Verunsicherung der Bevölkerung (z. B. über vermeintliche Versorgungsengpässe) zu diskreditieren.
Das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) informiert dazu speziell zu Methoden und mögliche Ziele eines Angriffs.
Tipp: Probieren Sie in Ihrem Unternehmen einfach mal aus, was passiert, wenn Strom, Wasser, Telefon oder sogar Fachkräfte zu einer bestimmten Stunde ausfallen. Der Lerneffekt für die Vorbereitung auf einen echten Angriff oder Ausfall hilft Ihnen beim Vorsorgen!
Sabotage durch fremde Nachrichtendienste
Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nehmen staatliche Akteure aus dem Ausland, aber auch Extremisten und Terroristen, vermehrt Industrieanlagen oder öffentliche Einrichtungen ins Visier, um diese zu sabotieren und zu schädigen. Ein gezielter Angriff auf eine Einrichtung legt dadurch weite Teile angeschlossener Bereiche und auch Unternehmen lahm! Diverse Vorfälle wie Infrastrukturangriffe, Sachbeschädigungen oder auch Drohnensichtungen über sensiblen Bereichen von Verteidigung und Kritischen Infrastrukturen werden europaweit berichtet.
Das Behindern oder (Zer-)Stören von politischen, administrativen und wirtschaftlichen Prozessen sowie entsprechender Kommunikation in Politik, Verwaltung und Wirtschaft ist dabei nicht das alleinige Ziel von Sabotage. Hinzu kommt oftmals auch die Absicht, die öffentliche Meinung und politisch Verantwortliche im Sinn des Sabotageakteurs zu beeinflussen oder Unsicherheit zu erzeugen. Eine BfV-Sonderseite informiert über aktuelle Entwicklungen. Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist für die Abwehr von Sabotage und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste zuständig und steht als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Spezialfall Wirtschaftssabotage: Der Bereich Wirtschaftsschutz berät bei Fragen, Verdachtsfällen und Sachverhalten, die im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage und auch Konkurrenzausspähung stehen.
Hybride Sabotage
Sie erfahren über die sozialen Medien, dass Ihre Branche neue Auflagen bekommt, oder dass Energieengpässe schnelles Handeln erfordern? Das muss nicht unbedingt stimmen! Prüfen Sie solche Informationen kritisch nach, denn dahinter kann eine nachrichtendienstliche Taktik stehen, die Sie indirekt und insgesamt groß angelegt verunsichern möchte. Der Bundesverfassungsschutz hat dazu eine eigene Internetseite geschaltet. Das Ziel ist dabei nicht das direkte Lahmlegen einer Branche, aber die Verunsicherung und die Schwächung durch die Ablenkung auf andere als die Kerntätigkeiten eines Unternehmens. Mit Streuwirkung werden so durch ausländische Geheimdienste viele Unternehmen erreicht – die womöglich diese fake-Infos auch noch dazu weiter teilen. Die Taktiken sind dabei recht subtil, und gehen bis dahin, dass sogar vermeintliche NGOs (die extra für diese Zwecke von Geheimdiensten gegründet wurden) informieren, oder dass Newsletter-Funktionen „gekapert“ werden, indem an offizielle Infos noch die Falschberichte angehängt werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen eigenen Hinweiskanal bei Spionageverdacht mit vertraulichem Telefon geschaltet, bei dem Sie sich auch bei Spionagefällen melden können.
Wie Sie Sabotage erkennen
Bei Ihnen hat ein ungewöhnlicher Einbruch stattgefunden, Ihre Mitarbeitenden wurden durch verdächtige Personen angesprochen, Sie wurden Opfer eines Cyberangriffs oder Sie beobachten im Umfeld sensibler Einrichtungen Drohnenüberflüge oder fotografierende Personen? In diesen und ähnlichen Fällen könnte ein staatlicher oder staatlich gesteuerter Akteur involviert sein. Auch kleinste Störungen durch sogenannte “Wegwerfagenten” kommen dabei in Frage. Es könnte sich also um Tätigkeiten eines ausländischen Nachrichtendienstes oder um in dessen Auftrag erfolgte Ausspähversuche in Vorbereitung auf Sabotage handeln.
Häufig liegt der Ursprung für physische Schäden nach genauer Prüfung in menschlicher Unachtsamkeit, technischen Defekten oder einer Reihe unglücklicher Zufälle. Dennoch ist ein sensibler Umgang mit derartigen Vorkommnissen angebracht. Dabei genügen sogar oft schon ein kritischer Blick und ein gutes Bauchgefühl, dass “da etwas nicht stimmt”.
Das BfV hat dazu einen Hinweisflyer “Sabotage stoppen – Ihr Hinweis zählt” erstellt, der bei der Einschätzung möglicher Sabotagehandlungen und -vorbereitungen hilft.
Sabotagevorsorge
- Identifizieren Sie in Ihrer Risikostrategie die Bereiche, die besonders sensibel für die Funktionalität Ihres Unternehmens sind. Legen Sie jeweils angemessene Schutzniveaus fest. Überprüfen Sie diese Risikostrategien regelmäßig.
- Entwerfen Sie physische und digitale Schutzkonzepte für besonders sensible Bereiche.
- Führen Sie in der gesamten Organisation, insbesondere in den Führungsebenen und für Ihre Mitarbeitenden in kritischen Bereichen, Sensibilisierungsmaßnahmen durch.
- Bewerten Sie kritisch Ihnen zugehende Informationen auf Logik. Seien Sie skeptisch bei Details, die stark von Üblichem oder der Norm abweichen, besondere Aufmerksamkeit durch vermeintlichen Zeitdruck verlangen oder auf persönliche Informationen abzielen. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr rückvergewissern oder auch beim Team des Wirtschaftsschutzes Baden-Württemberg nachfragen.
- Die Künstliche Intelligenz ermöglicht es ausländischen Nachrichtendiensten, mit neuen Methoden noch perfider und subtiler anzugreifen. Fälschungen von Originalen zu unterscheiden wird zukünftig kaum mehr möglich sein – das gilt auch für die Stimme am Telefon!
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) informiert laufend aktualisiert zu “Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation", wie stark die nachrichtendienstliche Sicherheitslage durch die Handlungen Russlands geprägt ist.
Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage hat die Initiative Wirtschaftsschutz eine Informationsbroschüre erstellt, um Unternehmen bei Drohnenüberflügen bei der Beurteilung zu helfen. Drohnensichtungen sollten frühzeitig erkannt werden, systematisch dokumentiert und schnell an die zuständige Sicherheitsbehörde – die örtliche Polizei – gemeldet werden.
Der Inhalt geht ein auf
- eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
- Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
- konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
- Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.
Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Broschüre erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z. B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Die Maßnahmen beschränken sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.
Links und Downloads
- Mit Sicherheit erfolgreich – Erfolgsfaktor Know-how-Schutz (Nr. 939192)
- Verfassungsschutz (Nr. 939186)
- Verfassungsschutz BW – Sabotage durch fremde Mächte: Was bedeutet das für Baden-Württemberg? (Link: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/Sabotage+durch+fremde+Maechte)
- Verfassungsschutz BW – Spionage und Cyberabwehr (Link: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Spionage-+und+Cyberabwehr)
- Verfassungsschutz BW – Wirtschaftsschutz und Prävention (Link: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Praevention)
- Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg (Link: https://www.verfassungsschutz-bw.de/site/verfassungsschutz/get/documents_E716343085/IV.Dachmandant/LfV_Datenquelle_neu/Publikationen/Jahresberichte/Verfassungsschutzbericht%20Baden-W%C3%BCrttemberg%202024.pdf)
- BMI – Initiative Wirtschaftsschutz (Link: https://wirtschaftsschutz.info/)
