Nr. 6050142

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im § 5 dem Arbeitgeber zwar eine Gefährdungsbeurteilung und eine Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen vor. Bei der Art und Weise, wie diese Aufgaben zu erledigen sind, hat der Arbeitgeber jedoch weitestgehend freie Hand.

Über kaum ein Arbeitsschutzthema ist so viel geschrieben und an Praxishilfen herausgegeben worden: Dennoch gibt es auch heute noch Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilung und solche, deren vor langer Zeit erstellte Dokumentation völlig unbeachtet im Schrank verstaubt. Hier ein paar Tipps für eine nutzbringende Gefährdungsbeurteilung.