Sicherheitsbeauftragte – Arbeitsschutzhelfer an der Basis
Der Sicherheitsbeauftragte setzt sich als Arbeitsschutzhelfer an der Basis in seinem Arbeitsbereich für sicheres und gesundes Arbeiten ein und unterstützt Unternehmer und Vorgesetzte bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit. Ein Ehrenamt, bei dem Engagement und Geschick im Umgang mit den Kollegen gefragt sind.
Voraussetzungen
Sicherheitsbeauftragter kann jeder Mitarbeiter im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht. Allerdings sollte sich der Kandidat/die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen. Darüber hinaus sind Vertrauen und Anerkennung der Kollegen sowie Kommunikationsfähigkeiten gute Voraussetzungen für den Sicherheitsbeauftragten. Die nötigen Arbeitsschutzkenntnisse erwirbt er in einem Seminar der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten (BGN). Idealerweise ist der Sicherheitsbeauftragte ein Kollege unter Kollegen. Wenn es nicht anders geht, kann es auch einmal eine Führungskraft sein. Beides hat Vor- und Nachteile. Der Sicherheitsbeauftragte hat kein Weisungsrecht. Er kann für sein Wirken als Sicherheitsbeauftragter also nicht zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Anders, wenn der Sicherheitsbeauftragte auch Führungskraft ist. Der Vorgesetzte ist natürlich verantwortlich für sein Tun oder Nichttun (Unterlassen) und kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür hat er den Vorteil, dass er Dinge direkt durch Anweisungen ändern kann.
Die Stellung im Betrieb
Die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter ist eine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit. Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zugleich Sicherheitsfachkraft (Sifa) sein. Sicherheitsbeauftragter kann nur ein Mitarbeiter aus der eigenen Betriebsstätte werden. Sifa kann auch ein Externer sein. Der Sicherheitsbeauftragte untersteht als Mitarbeiter direkt seinem Vorgesetzten, die Sicherheitsfachkraft dagegen direkt der Betriebsleitung. Der Sicherheitsbeauftragte sollte schriftlich bestellt werden. Es ist wichtig, dass die Kollegen und der Vorgesetzte wissen, wer in ihrem Bereich Sicherheitsbeauftragter ist und wofür er zuständig ist. Das kann am besten mündlich mitgeteilt werden, z. B. im Gespräch oder bei einer Versammlung. Zusätzlich sollte ein Aushang am Schwarzen Brett den Sicherheitsbeauftragten mit Namen, eventuell Foto und seinen Aufgaben vorstellen. Auch die Werkszeitung und das Intranet können zum Bekanntmachen des Sicherheitsbeauftragten genutzt werden. Wenn die Kollegen genau wissen, wofür ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb da ist, kommen sie leichter mit Anliegen, Hinweisen oder Problemen auf ihn zu.
Die Aufgaben
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein reiner Berater. Er hilft seinem Vorgesetzten, das zu sehen, was dieser eigentlich selbst sehen müsste, es aber nicht immer sehen kann, weil er nicht ständig vor Ort ist. Der Sicherheitsbeauftragte nimmt dem Vorgesetzten nicht dessen Aufgaben ab, sondern unterstützt ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Er macht auf Gefährdungen wie Stolperstellen, technische Defekte aufmerksam und auf gefahrbringende Bedingungen wie Unwissenheit der Kollegen, falsche Verhaltens- oder Arbeitsweisen, z. B. wenn ein Mitarbeiter nicht die vorgeschriebene Schutzbrille trägt. Stellt der Sicherheitsbeauftragte Mängel fest, meldet er sie umgehend seinem Vorgesetzten, der die Mängel beseitigen lassen muss. Als Fachmann vor Ort soll der Sicherheitsbeauftragte nicht nur "meckern", sondern auch konstruktive Vorschläge machen. Beides macht er am besten schriftlich. Die BGN stellt ihm dazu einen Meldeblock mit Durchschlag zur Verfügung. Nicht jeder Mangel kann immer sofort beseitigt werden. Das heißt aber nicht, dass man ihn aus den Augen verliert. Der Meldeblock gibt dem Sicherheitsbeauftragten die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit anhand seiner Meldungen zu überprüfen, was aus der angesprochenen Sache geworden ist. Notfalls muss er erneut auf das noch existierende Problem hinweisen. Wenn nötig, trägt der Sicherheitsbeauftragte Probleme auch im Arbeitsschutzausschuss vor. Als einer von ihnen kann der Sicherheitsbeauftragte mit den Kollegen manchmal auch lockerer reden als ein Vorgesetzter. Die Kollegen von einer richtigen und sicheren Arbeits- und Verhaltensweise zu überzeugen, ist sicherlich die schwierigste Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Hier sind manchmal viel Geduld und Spürsinn gefragt. Sollte es in seinem Bereich zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit (BK) kommen, nimmt der Sicherheitsbeauftragte an der Unfall bzw. BK-Untersuchung teil. Nicht vergessen werden sollte das Mitwirken des Sicherheitsbeauftragten an der Gefährdungsbeurteilung.
Gut zu wissen
Jeder Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern muss mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben. Die genaue Anzahl hängt von der Betriebsgröße ab. Angaben dazu enthält Anlage 2 der UVV »Grundsätze der Prävention « (BGV A1).
Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb – zum Beispiel ein Fertigungsmitarbeiter. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich bei entsprechender Entlastung von seiner Haupttätigkeit (zeitweise freigestellt).
Die nötigen Arbeitsschutzkenntnisse erwerben Sicherheitsbeauftragte bei der BGN in folgenden Seminaren:
- 1-wöchiger Einführungskurs
- 3-Tage-Fortbildungskurs (nach ca. 1 bis 2 Jahren)
Empfehlung: Danach in regelmäßigen Abständen Besuch eines Fortbildungsseminars speziell für Sicherheitsbeauftragte oder einer Fachfortbildung.
Hier finden Sie das aktuelle BGN-Seminarangebot.
Autor: Ass. Wilfried Schultz, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Prävention, Bildung und Organisationsentwicklung. Mit freundlicher Genehmigung aus: bgn akzente, Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation
Links und Downloads
- Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie (Nr. 947520)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nr. 947564)
- Aktuelles von der BGN (Link: http://www.bgn.de)
- Die Weiterbildungangebote der BGN im Überblick (Link: http://qualifizierung.portal.bgn.de/webcom/show_article.php/_c-8250/_lkm--2/i.html)
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement mit der BGN (Link: http://praevention.portal.bgn.de/7632?wc_cmt=cdd4234e2cf322b9749b6b1f67ffb871)
- Erläuterungen zum Sicherheitsbeauftragten der DGUV (Link: http://www.dguv.de/fb-org/Sachgebiete/Sicherheitsbeauftragte/index.jsp)