Versicherungsschutz im Ehrenamt
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass bei nahezu allen Tätigkeiten eine Versicherung bei Unfällen einspringt. Dabei muss unterschieden werden, ob es um die reinen Unfallschäden und/oder um Folgeschäden geht. Im Job greifen die Kranken- und Unfallversicherung – aber was ist bei Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens mit möglichen Folgen für das Unternehmen – und den Geschädigten selbst?
Ehrenamtliches Engagement und Gemeinnützigkeit
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Tätigkeiten, die für
- im weitesten Sinne gemeinnützige Organisationen gemacht werden,
- für gewählte Ehrenämter oder
- für kommunale Aufgaben.
Das entsprechende Gesetz ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Dort sind auch die Personengruppen genannt, die gesetzlich unfallversichert sind. Drei Gruppen sind dabei zu unterscheiden: Versicherte kraft Gesetzes, Versicherte kraft Satzung der Unfallkasse und freiwillig Versicherte.
Alle drei Bereiche bedingen unterschiedliche Ehrenamts-Versicherungen zusätzlich zu den gesetzlichen Versicherungen aufgrund einer Arbeitnehmereigenschaft. Im Zweifelsfall sollte bei den jeweiligen Organisationen nachgefragt werden (z. B. beim Vorstand oder bei Kassenwarten), ob hierbei eine Ehrenamtsversicherung gesetzlich gegeben ist, freiwillig durch den Verein einbezogen ist - oder nicht vorliegt. Verschiedene Versicherungsträger sind hierbei ausschlaggebend je nach Tätigkeiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine Publikation “Unfallversichert im freiwilligen Engagement” erstellt, die die verschiedenen Bereiche des Unfallschutzes aufzeigt.
Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen
Für Tätigkeiten, die auf rein privatwirtschaftlicher Basis ausgeübt werden (z. B. Kleingartenverein, Karnevalsclub), gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz. Sofern die Einsätze nicht aus den folgenden anderen, öffentlich-rechtlichen Bereichen gemacht werden, sollten sich Ehrenamtliche überlegen, ob sie sich für den Kranken- und Unfallschutz über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung auch für die Folgen eines Unfalls beim Ehrenamtseinsatz absichern möchten. Der Jahresbeitrag ist gering und umfasst dann alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Oftmals haben die gemeinnützigen Organisationen und Vereine aber für ihre Ehrenamtlichen im Wege einer Gruppenunfallversicherung für den Schutz ihrer Mitglieder gesorgt. Auch hier gilt das bereits Erwähnte: Nachfragen beim Vorstand oder Kassenwart, ob solch eine Versicherung schon über den Verein abgeschlossen wurde, oder ob aufgrund Satzungshoheit eine Versicherung in den gesetzlichen Unfallkassen besteht.
Insbesondere bei Kirchen und Religionsgemeinschaften ist stets eine Gruppenunfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der Fall. Die konfessionelle Wohlfahrtspflege ist als Wohlfahrtspflege bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.
Gewählte Ehrenämter
Gewählte Ehrenamtsträger, auch in gemeinnützigen Organisationen, sind dabei in der Regel nicht unfallversichert. Möglicherweise hat aber der Verein oder die Institution eine Gruppenunfallversicherung auf privater Basis für seine Mandatsträger abgeschlossen: Auch hier gilt wieder, beim Vorstand oder Kassenwart nachzufragen. Falls dies nicht der Fall ist, können diese Ehrenamtlichen sich für ihre Ehrenamtstätigkeit freiwillig versichern. Zuständig hierfür ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Je nach Bundesland bestehen aber darüber hinaus für Ehrenamtliche zusätzliche Rahmenverträge zum Unfallversicherungsschutz. Auch hier gilt wieder die jeweilige Nachfrage in den Vereinsgremien. Möglicherweise besteht kraft Satzung ein Unfallversicherungsschutz über die örtlich zuständige Unfallkasse für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft listet über den Einstiegsartikel “Unfallversicherung für Ehrenamtliche” weitere umfassende Informationen zur Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte. Persönliche Rückfragemöglichkeit bietet ein VBG-Ehrenamtstelefon: 040 5146-1970. Eine Zusatzversicherung kostet hier im Jahr ca. 5 Euro.
Kommunale Einsätze
Grundsätzlich gilt für den gesetzlich einbezogenen Schutz über die regionalen Unfallkassen, dass die Ehrenamtstätigkeit im Interesse der Allgemeinheit liegt! Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Versichert sind außerdem Ehrenamtliche, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Die kommunale Bürgerbeteiligung im Rahmen des Ehrenamts ist aus der immer häufiger werdenden Einbindung der Bürger mit einem Einsatz auf gemeindlicher Ebene verbunden. Dazu zählen auch Einsätze bei der Flüchtlingshilfe im Rahmen einer kommunalen Unterstützung. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bietet eine Information zu “Versicherungsschutz bei Geflüchteten und Ehrenamtlichen” an.
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland informiert zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in den verschiedenen Funktionen. FAQ zur Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes für Ehrenamtliche ergänzen die Übersicht.
Und wenn es doch mal passiert?
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der Krankenversicherung. Neben der ärztlichen Heilbehandlung (einschließlich der Behandlung in spezialisierten Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen) leistet die Unfallversicherung Hilfen bei Anschlussmaßnahmen nach der eigentlichen Unfallbehandlung. Dazu gehört im weitesten Sinne auch, wenn das Zuhause aufgrund des Unfalls umgebaut werden muss, oder dauerhafte Ersatzleistungen zur Mobilität aufgrund körperlicher Einschränkungen – bis hin zur Unfallrente im schlimmsten Fall aufgrund Berufsunfähigkeiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gibt es einen Flyer für den Versicherungsschutz Ehrenamtlicher.