Aufgaben und Funktionen des Brandschutzhelfers

Sie unterstützen, evakuieren, und kennen betriebliche Gegebenheiten: Brandschutzhelfer helfen, wie der Namensbestandteil es ausdrückt, beim betrieblichen Brandschutz ebenso wie in dem „Fall der Fälle“. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist es erforderlich, dass Grundkenntnisse im Brandschutz vorliegen. Inhalt und Umfang der Ausbildung sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einheitlich festgelegt.

Grundlagen

Brandschutzhelfer werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten “Maßnahmen gegen Brände” ASR A2.2 erwähnt. Dabei wird jedoch nicht auf die Qualifikation oder die Befähigung der Helfer eingegangen, sondern nur das Vorhandensein je nach Situation gefordert. Hierzu ergänzend beinhaltet die DGUV-Information 205-023 praktische Details, was ein Brandschutzhelfer alles können muss und welche Inhalte Schulungen enthalten sollen. Je nach individueller betrieblicher Situation kann durch den aufsichtsverantwortenden betrieblichen Brandschutzbeauftragten festgelegt werden, dass individuell weitere Funktionen und Aufgaben ergänzend in das Profil hinzukommen.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • vorbeugender allgemeiner Brandschutz
  • erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung sofern möglich
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  • Evakuierungen von Gebäuden
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Wichtig: Der Brandschutzhelfer soll im Ernstfall unterstützen, und nicht die Aufgaben der professionellen Feuerwehr übernehmen – und sich nie selber in Gefahr bringen!

Bestellung durch den Arbeitgeber

Die Tätigkeit als Brandschutzhelfer ist als zusätzliche, quasi freiwillige Aufgabe neben der eigentlichen Arbeitsaufgabe ausgelegt. Dazu gehört auch eine ordentliche Bestellung, die als Ernennung offiziell festgehalten und auch betriebsintern kommuniziert werden sollte. In der Regel ergibt sich die Anzahl der Helfer aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Die Technische Regel für Arbeitsstätten “Maßnahmen gegen Brände” ASR A2.2 definiert die erforderliche Anzahl. Dabei müssen auch betriebliche Einflussgrößen wie Gebäudeerfordernisse/Stockwerke, saisonale Schwankungen, Schichtbetrieb oder auch Urlaubszeiten berücksichtigt werden. Optimalerweise gibt es für alle Brandschutzhelfer eine spezielle Warnweste, die im Einsatzfall die entsprechende Bestellung gegenüber den Betriebsangehörigen und auch der Feuerwehr signalisiert.

Schulungsinhalte

Betriebsangehörige sollten dabei sensibilisiert werden, wie Ursache und Wirkung von Feuer im Unternehmen bestehen. Dies ist möglichst individuell je nach Gefährdungslage des Unternehmens festzustellen. Nach der Erstschulung sollten Folgeschulungen je nach betrieblicher Situation alle 3 - 5 Jahre stattfinden. In jedem Fall gehört dazu natürlich auch eine praktische Übung an den Feuerlöschertypen des Betriebs sowie vorhandenen Brandschutzeinrichtungen. Ehrenamtliche in Feuerwehren können nach abgeschlossenem Grundausbildungslehrgang Truppmann/Truppfrau ohne weitere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Der erfolgreiche Abschluss als Gruppenführer/Gruppenführerin berechtigt für die betriebsinterne Ausbildung von Brandschutzhelfern. Dies regelt die DGUV-Information 205-023 ebenso wie auch eine praktische Übersicht über die nötigen Schulungsinhalte – meist circa 2 Stunden Theorie plus anschließende Praxis.
Die IHK Rhein-Neckar bietet keine Kurse zum Brandschutzhelfer an. Meist werden je nach Unternehmenseigenschaft Kurse über die jeweilige Berufsgenossenschaft angeboten. Auf dem Markt gibt es ein sehr breites Angebot, das die einschlägige Ausbildung beinhaltet. Dazu gehören natürlich auch Feuerlöschübungen. Auch Hersteller von Feuerlöschern bieten meist solche Kurse an.
Vorschläge für Schulungen finden Sie in unserem Artikel Schulungen zum Brandschutzhelfer.